Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen UNIVERSITAS Austria: Sprache schafft Realität
Utl.: Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen UNIVERSITAS
Austria: Sprache schafft Realität =
Wien (OTS) - Der über 700 Mitglieder umfassende Berufsverband für
Dolmetschen und Übersetzen UNIVERSITAS Austria protestiert gegen
einen Entwurf für die Ö-Norm 1080 für geschäftlichen Schriftverkehr
und hat dem Normungsinstitut eine entsprechende Stellungnahme
übermittelt. Insbesondere in Kapitel 7 und Anhang B des Entwurfs wird
unter anderem vorgeschlagen, in Texten mittels Generalklausel das so
genannte 'generische Maskulinum' zu verwenden und Frauen
'mitzumeinen' - und damit letztlich Menschen mit Männern
gleichzusetzen. Eine Textnorm, die weder der sprachlichen Realität,
den gesellschaftlichen Verhältnissen noch dem wissenschaftlichen
Erkenntnisstand entspricht, ist laut UNIVERSITAS Austria abzulehnen.
Dazu Alexandra Jantscher-Karlhuber, die Präsidentin des
Berufsverbandes: "Sprache schafft Realität. Gendergerechte Texte sind
geeignet, Frauen sprachlich die Anerkennung zu geben, die ihnen
selbstverständlich zusteht." Vorstandsmitglied Heide Maria Scheidl zu
einem oft bemühten, aber konstruierten Widerspruch: "Natürlich kann
geschlechtergerechte Sprache keine Gleichberechtigung im Alltags- und
Berufsleben herstellen. Sie ist aber sehr wohl geeignetes Vehikel, um
für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine essentielle
Grundlage zu schaffen."
Die Frage der Lesbarkeit und Verständlichkeit stellt sich laut den
SprachexpertInnen bei gendergerechten Formulierungen nur höchst
marginal, denn es gibt sinnvolle Vorschläge und Leitfäden für
Formulierungsstrategien, um Frauen in Texten gleichermaßen sichtbar
zu machen wie Männer, ohne dabei unnötig lange oder schwer lesbare
Texte zu produzieren. Dazu liegen diverse Leitfäden österreichischer
Regierungsbehörden zum Thema geschlechtergerechter Sprachgebrauch
vor.
Eine Norm, die die Verwendung der deutschen Sprache festlegt, muss
darüber hinaus nicht nur Empfehlungen zur sprachlichen
Gleichbehandlung von Frauen und Männern enthalten, sondern auch
Vorgaben zur nichtdiskriminierenden sprachlichen Behandlung in Bezug
auf junge und alte Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit
verschiedener geschlechtlicher Orientierung, Menschen
unterschiedlicher Herkunft und anderer religiöser Zugehörigkeit
enthalten.
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