• 01.04.2014, 12:41:42
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  • OTS0144 OTW0144

Täuschung der Konsumenten bestätigt: Handelsgericht Wien erlässt einstweilige Verfügung gegen VKI

Wien (OTS) - Die Diskussionen über die VKI-Aktion
"Energiekosten-Stop" gehen in die nächste Runde. Gestern hat das
Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die
dem VKI ab sofort untersagt ist, "... den Anschein zu erwecken, ein
Gaskunde würde sich beim Wechsel seines Gasversorgers einen konkreten
Betrag ersparen, wenn bei der Berechnung des angegebenen
Ersparnisbetrages tatsächlich nicht der aktuelle Tarif des Gaskunden
bei seinem derzeitigen Versorger zugrunde gelegt wurde, insbesondere
durch Angaben wie 'individuelle Energiekosten-Ersparnis' oder
'persönlich berechnete Energiekosten-Ersparnis' oder 'Ihre
Energiekosten-Ersparnis' oder Ähnliches". Damit folgt das Gericht der
Argumentation des Erdgasanbieters MONTANA, der Klage wegen unlauteren
Wettbewerb eingebracht hat.

MONTANA kritisierte die Irreführung von wechselwilligen
Konsumenten durch den VKI im Zuge der "Energiekosten-Stop"-Aktion.
Durch den Vergleich des VKI-Angebots mit fiktiven
Durchschnittstarifen entstand bei betroffenen Konsumenten ein
falscher Eindruck über die Höhe der Energiekosten-Ersparnis, die im
schlimmsten Fall de facto Mehrkosten bedeutete. Laut Beschluss des
Gerichts liegt dadurch eine Täuschungseignung und damit eine
irreführende Geschäftspraktik iSd § 2 UWG vor.

Die Begründung im Wortlaut: "Im vorliegenden Fall kann der -
namentlich angesprochene - Konsument aus den Worten 'Hier sehen Sie
Ihre Kostenersparnis' sowie aus dem Faktum, dass am Beginn der Aktion
der derzeitige Lieferant, das derzeitige Produkt sowie der Strom-
bzw. Gasverbrauch abgefragt und vor allem auch dadurch, dass ein
konkreter Betrag als 'Kostenersparnis' ausgewiesen wurde,
berechtigter Weise davon ausgehen, dass es sich um eine individuelle
Berechnung seiner Gas-Ersparnis bei einem Wechsel handelt." Daran
kann auch laut Gericht der Hinweis, dass für die Berechnung der
Ersparnis ein Durchschnittswert aller Tarife herangezogen wurde,
nichts ändern.

Entscheidung im Sinne der Konsumenten

"Es ist schön zu sehen, dass das Gericht im Sinne der Konsumenten
entschieden hat", so Clemens Wodniansky, Geschäftsführer von MONTANA
Österreich. Einen Grund zum Jubeln sieht er aber nicht. "Denn wenn
Konsumenten getäuscht wurden und auf dieser Basis eine finanzielle
Entscheidung getroffen haben, dann ist das sehr bedauerlich."

Dass die VKI-Aktion den Wettbewerb belebt hat, bestätigt auch
Wodniansky. MONTANA selbst hat von diesem Effekt profitiert und seit
Start der Energiekosten-Stop Aktion am 26. September 2013 über 10.000
Neukunden gewonnen. "Wir begrüßen es sehr, dass der VKI Konsumenten
darüber informiert, dass ein Versorgerwechsel eine große Ersparnis
bringen kann", so Clemens Wodniansky. "Wenn sich jedoch Kunden
darüber aufregen, dem VKI blind vertraut zu haben, und statt einer
angekündigten Ersparnis nach einem Wechsel mitunter mehr zahlen
müssen, dann muss man dagegen vorgehen."

MONTANA regt eine stärkere Bewusstseinsbildung bei Konsumenten an.
Nur gut und richtig informierte Verbraucher könnten eine für sie
optimale Entscheidung treffen. Gerade der VKI hätte aufgrund seiner
Reputation bei Konsumenten eine besondere Verantwortung. Daher
appelliert Clemens Wodniansky: "Jeder Wechselwillige ist gut beraten,
einen Blick auf den Tarifrechner der E-Control zu werfen. Dort findet
er nicht nur den für ihn besten Anbieter, sondern kann auch sehen,
welche Zusatzservices angeboten werden." So bietet MONTANA im
Gegensatz zum VKI eine integrierte Rechnungslegung für Energie und
Netz. Während sich Teilnehmer der VKI-Aktion für 12 Monate binden
müssen, bleiben MONTANA-Kunden ungebunden und damit völlig flexibel.

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