• 27.03.2014, 12:06:20
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Licht am Ende des Tunnels für die Kreativwirtschaft

EuGH bestätigt Verantwortung von Internet-Providern

Utl.: EuGH bestätigt Verantwortung von Internet-Providern =

Wien (OTS) - Österreichische und deutsche Filmproduzenten führen seit
2010 mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) gegen den
Internet-Provider UPC einen Musterprozess. Anlass für das Verfahren
war das berüchtigte Portal kino.to, das unbestrittener Weise
systematisch die Rechte zahlloser Rechteinhaber verletzte. Es stellte
der Öffentlichkeit frei, aber unlizensiert über 130.000 Filme zur
Verfügung. Kino.to generierte mit dieser wohl schwersten bislang
bekannten gewerbsmäßigen Verletzung von Urheberrechten im
deutschsprachigen Raum wohl Millionen Euro an Werbeerlösen und ebenso
substantielle Aboeinnahmen für seine Partner. Einige der Betreiber
von kino.to wurden in Deutschland bereits rechtskräftig zu
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Mit weiteren Strafverfahren ist
zu rechnen.

Im Juni 2012 ersuchte der Oberste Gerichtshof (OGH) den
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), einige Fragen zu den in
diesem Verfahren maßgeblichen EU-Vorschriften zu beantworten. Dazu
gehört die wesentliche Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem
Access Provider die Sperre des Zugangs zu rechtswidrig angebotenen
Filmwerken verlangt werden kann. Dass dies möglich sein muss, empfahl
bereits der Generalanwalt des EuGH, Pedro Cruz Villalón, in seinem
Entscheidungsvorschlag vom 26.11.2013.

Mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt der EuGH diese
Rechtsansicht: Access Provider sind verpflichtet, ihren Kunden das
Aufrufen von urheberrechtsverletzenden Angeboten unmöglich zu machen.
Der Accessprovider muss auch entscheiden, welche Maßnahmen am besten
entsprechen, sie müssen aber nicht zu einer vollständigen Beseitigung
der Verletzung führen. Der "Wesensgehalt" der unternehmerischen
Freiheit des Providers wird davon nicht berührt. "Endlich hat der
EuGH der Argumentation der österreichischen Internetwirtschaft,
wonach sie niemals zu derartigen Maßnahmen verpflichtet sein kann,
eine klare Absage erteilt" so Dr. Werner Müller, Geschäftsführer des
VAP in seiner ersten Reaktion. "Österreich kann damit den vielen
anderen europäischen Ländern (UK, IRE, DK, SWE, FIN, FRA, ITA, GR,
NL, BEL) folgen, in denen Gerichte bereits nach sorgfältiger Abwägung
der Grundrechte und Prüfung der Verhältnismäßigkeit Zugangssperren
angeordnet haben." Insgesamt betraf dies europaweit bislang rund 100
strukturell rechtsverletzende Portale

Der EuGH befürwortet mit seiner Entscheidung auch Vereinbarungen
zwischen der Kreativwirtschaft und der Providerindustrie. Eine solche
gibt es z.B. in Irland: damit wurde ein System für Zugangssperren
vorgesehen, das von zahlreichen Access Providern, darunter auch von
UPC Irland, mitgetragen wird. "Derartige Zugangsbeschränkungen sind
in der Praxis fast immer gegen gewerbsmäßige Anbieter
urheberrechtswidriger Inhalte gerichtet. Sie sind erwiesenermaßen mit
geringem Aufwand verbunden, respektieren die Privatsphäre der User,
beeindrucken den weitaus größten Teil der Bevölkerung und sind
datenschutzrechtlich unproblematisch. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte sieht in solchen Fällen - siehe The Pirate Bay - auch
keine bedenkliche Einschränkung der Informationsfreiheit, zumal bei
der überschaubaren Anzahl von Anbietern wie kino.to und Konsorten ja
gravierende Verletzungen der Eigentumsfreiheit vorliegen", erläutert
Dr. Werner Müller, VAP-Generalsekretär, weiter. "Da eine allgemeine
Überwachungspflicht durch den Provider nicht angeordnet werden darf,
droht mit Zugangssperren, anders als vielfach behauptet, keine
Tätigkeit des Providers als "Hilfssheriff"."

VAP-Präsident Morawetz befürwortet die Entscheidung des EuGH: "Das
Urteil ist eine Entscheidung für die Rechtstaatlichkeit im Internet.
Es ist nicht einzusehen, warum gerade Access Provider nicht mithelfen
sollten, ihnen bekannte Urheberrechtsverletzungen einzudämmen!"

Auch Oscar-Preisträger und Filmproduzent Veit Heiduschka, der als
Kläger im Fall auftritt, wertet die Entscheidung des EuGH als
positives Signal: "Wenn Filmemacher nicht darauf vertrauen können,
dass ihre Werke auch im Netz Schutz finden, wird die Entwicklung von
legalen Geschäftsmodellen untergraben."

Auf Grundlage der Entscheidung des EuGH wird nun der
österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) das österreichische
Verfahren zügig fortsetzen können. Der VAP wird diese baldig zu
erwartende Entscheidung zum Anlass nehmen, um die Internet Provider
mit der gebotenen Deutlichkeit auf ihre Verantwortung in der
Bekämpfung gewerblicher Internetpiraterie hin zu weisen.

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