- 25.03.2014, 13:48:36
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OeNB-Zentralbetriebsrat Kocmich zu Klage von Nationalbank-Pensionisten: "Berufung fristgerecht eingebracht"
"Zweite Instanz kann nun einen Antrag beim VfGH stellen"
Utl.: "Zweite Instanz kann nun einen Antrag beim VfGH stellen" =
Wien (OTS) - Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Arbeits- und
Sozialgerichtes Wien, das die Klage von Nationalbankpensionisten und
-Mitarbeitern gegen den Artikel 81, 2. Stabilitätsgesetz 2012
erwartungsgemäß abwies, hat der Zentralbetriebsrat der OeNB gestern
die Berufung dagegen eingebracht. "Die 1. Instanz des Arbeits- und
Sozialgerichtes Wien hat keine rechtliche Möglichkeit den von uns zur
Schaffung von Rechtssicherheit angestrebten Antrag beim
Verfassungsgerichtshof zu stellen. Das nun zuständige OLG kann diesen
Weg nun ebnen", kommentierte OeNB-Zentralbetriebsratsvorsitzender
Robert Kocmich den gestern getätigten nächsten Schritt des
Zivilverfahrens.
"Unabhängig davon, dass das heute vom Ministerrat auf den
parlamentarischen Weg gebrachte Sonderpensionsgesetz eine neuerliche
Regelung der OeNB-Pensionen mit sich bringen soll, besteht aufgrund
der privatrechtlichen Einzelvertragssituation ein dringendes
Interesse zur verfassungsrechtlichen Prüfung des per Jänner 2013
geltenden und seitens der Kläger hinterfragten Gesetzes. Das betrifft
nicht nur die Mitarbeiter und die Pensionisten der Nationalbank,
sondern ist angesichts der gänzlich fehlenden Kompetenz des
Gesetzgebers ein Präjudiz unseres Rechtsstaats, dessen
Rechtskonformität im Sinne der Allgemeinheit erst festgestellt werden
muss", ergänzt der Zentralbetriebsratsvorsitzende.
"Die Zahlung eines Pensionssicherungsbeitrags war nie das Thema
und ist es nach wie vor nicht", so Kocmich weiter, denn es wurde
freiwillig seit 1992 ein Beitrag geleistet. Seit 20 Jahren jedoch
werde die Rechtskonformität der Verträge in Frage gestellt, ebenso
lange attestierten zahlreiche Gutachten, dass man Verträge dieser Art
nicht einseitig ändern kann. Die Klage gibt nun erstmals die
Gelegenheit einer verfassungsjuristischen Beurteilung.
Abschließend weist Kocmich auf die gerade laufenden internen
Reformvorhaben hin, die unter anderem wesentlich höhere
Pensionsbeiträge als die im Verfahren bekämpften sowie eine längere
Dienstzeit vorsehen.
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