• 25.03.2014, 11:17:29
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Gesundheitsreform soll Qualitätsschub bringen

Patientenanwalt Bachinger: Qualitätsziele nur erreichbar, wenn Ärztekammer unakzeptable Haltung zum Thema Qualitätskontrolle aufgibt - ÖQMed ist ein Potemkinsches Dorf

Utl.: Patientenanwalt Bachinger: Qualitätsziele nur erreichbar, wenn
Ärztekammer unakzeptable Haltung zum Thema Qualitätskontrolle
aufgibt - ÖQMed ist ein Potemkinsches Dorf =

St. Pölten (OTS) - Österreichs Patientinnen und Patienten können von
der Gesundheitsreform einen massiven Qualitätsschub erwarten.
Insbesondere gilt dies für den niedergelassenen Bereich, der nach dem
international erprobten Modell von "Primary Healthcare" neu
strukturiert werden soll. Dr. Gerald Bachinger, Sprecher der
österreichischen Patientenanwälte: "Der praktische Arzt soll in
Zukunft im Rahmen eines Netzwerkes von Gesundheitsberufen bzw.
Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen agieren. Gemeinsam mit den
in Umsetzung befindlichen medizinischen Internet- und Telefonservices
soll dies nicht nur die ständige Erreichbarkeit, sondern vor allem
eine durchgehende qualitativ hochwertige Behandlung und Betreuung
sicherstellen."

Damit dieses Modell der neuen wohnortnahen Versorgung allerdings
umgesetzt werden kann, müssen die Ärzte bzw. deren
Interessenvertretung ihre Haltung zum Thema Qualitätssicherung und
-kontrolle verändern. Denn, so die Kritik von Bachinger: "Aus der
Sicht der Patientinnen und Patienten herrscht hier ein absolut
unakzeptabler Zustand".

Für die Überprüfung und Sicherung der Qualität der ärztlichen
Leistung im niedergelassenen Bereich ist die ÖQMed (Österreichische
Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der
Medizin), eine 100prozentige Tochter der Österreichischen
Ärztekammer, zuständig. Bachinger: "Bereits in der Vergangenheit
wurden angesichts dieser Eigentumsverhältnisse immer wieder Zweifel
an der Effektivität der Kontrolle der ÖQMed laut". Seit einigen
Monaten ist allerdings klar, dass die ÖQMed, so Bachinger, "nur ein
Potemkinsches Dorf" ist. Denn es gibt eine Weisung der ÖQMed an deren
Prüfer, die ohnedies einer strengen Verschwiegenheitspflicht
unterliegen, dass diese nicht mehr in die Krankengeschichten der
Patienten Einsicht nehmen dürfen. Es kann also gar nicht wirklich
überprüft werden, ob im Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit - und
nur diese ist für den Patienten ja von fundamentaler Bedeutung -
qualitätvoll gearbeitet wird".

Mit einer Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der ärztlichen
Leistungen durch eine ÖQMed, die zu 100 Prozent im Eigentum und im
Einfluss der Ärztekammer steht, ist es unmöglich den niedergelassenen
Bereich zum Primary Healthcare/best point of service weiter zu
entwickeln. "Denn um die Patientensicherheit und das Funktionieren
des neuen Modells zu gewährleisten, benötigen wir eine echte
Kontrolle der Qualität in den Struktur- und Behandlungsabläufen nach
definierten und messbaren Kriterien", so Bachinger abschließend.

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