- 18.03.2014, 12:55:04
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Martin Ehrenhauser zur EU-Lobbyregister-Revision: "Politischer Wille für verbindliche und robuste Kontrolle des Lobbyismus fehlt"
Brüssel (OTS) - Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des
Europäischen Parlaments (AFCO) hat soeben mehrheitlich den Bericht
über die Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung über das
Transparenzregister (auch "Lobbyregister" genannt) angenommen. Somit
schließt dieser Ausschuss die Revision des Lobbyregisters ab, die von
einer im Juni 2013 eingesetzten hochrangigen Arbeitsgruppe des
Europäischen Parlaments und der Kommission vorbereitet wurde. Die
endgültige Abstimmung findet im Plenum im April statt.
"Trotz kleiner Fortschritte fehlte sowohl bei den Sozialdemokraten
als auch bei den Konservativen der politische Wille für eine
verbindliche und robuste Kontrolle des Lobbyismus bei den
EU-Institutionen. Es wird auch mit Beginn der nächsten
Legislaturperiode kein verpflichtendes Transparenzregister geben. Die
Folge ist, dass große Unternehmen wie Goldman Sachs, Adidas und
Amazon, die bei den EU-Institutionen Lobbying betreiben, sich
weigern, sich in das Transparenzregister einzutragen. Auch die
Anwaltskanzleien, die Lobbying im klassischen Sinne betrieben, können
sich weiterhin hinter der Verschwiegenheitsklausel verstecken. In der
rechtlich nicht bindenden Resolution fordert das Europäische
Parlament die Kommission auf, bis Ende 2016 einen Legislativvorschlag
für ein verpflichtendes Lobbyregister vorzulegen. Ob die Kommission
dieser Forderung jedoch wirklich nachkommt, ist eine offene Frage,"
kritisiert der fraktionslose EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser.
Positiv bewertet Ehrenhauser die Tatsache, dass zum ersten Mal die
Notwendigkeit festgelegt wird, Anreize für Lobbyorganisationen
einzuführen, die sich freiwillig registrieren. Ehrenhauser hatte
selbst einige Änderungsanträge eingebracht, die unter anderem die
Kommission auffordern, starke Anreize für registrierte
Lobbyorganisationen einzuführen.
"Heute hat der Ausschuss einen Kompromiss angenommen, der die
Kommissionsmitarbeiter und die Kommissare auffordert, an den
Veranstaltungen von nicht registrierten Lobbyorganisationen nicht
teilzunehmen. Zudem wird die Kommission aufgefordert, Treffen mit den
nicht registrierten Interessenvertretern, ihre Teilnahme an den
Expertengruppen sowie ihre Veranstaltungen in den Gebäuden der
Kommission einzuschränken. Der Wortlaut dieses Kompromisses ist
leider vage und die Forderung ist rechtlich nicht bindend für die
Kommission. Dennoch ist es wichtig, dass dies vom Parlament klar
gefordert wird", so Ehrenhauser abschließend.
Hinweis: Die zum Ausdruck gebrachten Meinungen liegen in der
alleinigen Verantwortung der jeweiligen Verfasser und geben nicht
unbedingt den offiziellen Standpunkt des Europäischen Parlaments
wieder.
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