- 17.03.2014, 15:32:06
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Hartmann-Anwälte: Burg schuldet Hartmann noch Geld
Anwälte weisen Beschuldigungen über Schwarzgeld und Geldwäsche energisch zurück
Utl.: Anwälte weisen Beschuldigungen über Schwarzgeld und Geldwäsche
energisch zurück =
Wien (OTS) - Matthias Hartmanns Anwälte der Kanzlei Kunz Schima
Wallentin wenden sich heute mit einer Klarstellung an die
Öffentlichkeit.
Für die Vorbereitungstätigkeiten für seine Intendanz zwischen 2006
und 2009 hat Hartmann einen vertraglich geregelten Anspruch von EUR
273.000. Wie die ersten forensischen Untersuchungen ergaben, beläuft
sich der Anspruch von Hartmann nach der Beleglage von Frau Mag
Stantejsky, die aber nach derzeitiger Sicht zu hinterfragen ist,
möglicherweise sogar auf EUR 350.000.
Der Betrag von EUR 273.000 wurde zunächst in einem Depot der
Burgtheater GmbH verwahrt. Es handelt sich dabei also um von der
Burgtheater GmbH vertraglich geschuldetes, aber nicht behobenes
Entgelt. Von diesem Betrag hat Hartmann einen Teilbetrag von EUR
110.000,- nach seiner Übersiedlung von Zürich nach Wien erhalten.
Erst im Jänner 2014 erhielt Hartmann einen Betrag von EUR 70.000,-
von Mag Stantejsky als teilweise Schadensgutmachung. Stantejsky hatte
Hartmann eröffnet, dass sie über das für die Burgtheater GmbH
verwaltete und Hartmann noch geschuldete Geld nicht mehr verfüge. Um
diesen - natürlich noch zu versteuernden - Betrag hat sich daher die
offene Honorarschuld des Burgtheaters vermindert. Damit verbleibt ein
offener Betrag von (zumindest) EUR 93.000,-, den zwar die Burgtheater
GmbH schuldet, zu deren Begleichung sich aber auch Mag Stantejsky
schriftlich verpflichtet hat. Die Zahlung von EUR 70.000,- ist daher
entgegen den vom Anwalt der Holding verbreiteten Falschmeldungen kein
Schwarzgeld. Auch die erhobenen Geldwäschevorwürfe sind deshalb
vollkommen absurd und klar rufschädigend.
Die Frage der Versteuerung der Honorare für die Vorbereitungszeit
ist von den Steuerbehörden in der Schweiz und in Österreich zu
beantworten, weil aufgrund der gewählten Vorgangsweise
(Depotverwahrung durch das Burgtheater) der Zeitpunkt des steuerlich
relevanten Zuflusses zu klären ist. Dementsprechend hat Hartmann
nunmehr die Steuerbehörden der beiden Länder mit dieser Rechtsfrage
befasst. Herr Hartmann ging in diesem Kontext zunächst davon aus,
dass die Steuerschuld erst mit der vollständigen Auszahlung der
Honorare entsteht. Ihm wurde mittlerweile klargemacht, dass es sich
dabei um eine Fehleinschätzung handelt. Hartmann bedauert dies hat
sofort die nötigen Maßnahmen eingeleitet.
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