- 17.03.2014, 14:54:11
- /
- OTS0154 OTW0154
Finanzbuddha: Aktuelle deutsche Urteile gegen UniCredit Bank AG auch für Österreich relevant
Richter spricht von "Beratungsdesaster" bei Zinssatzswap mit Währungskomponente
Utl.: Richter spricht von "Beratungsdesaster" bei Zinssatzswap mit
Währungskomponente =
Wien (OTS) - Zwei Urteile des Landgerichts München gegen die
UniCredit Bank AG könnten auch Folgen für Österreich haben.
Vergleichbare Produkte, für das die deutschen Richter die Bank mit
einer deftigen Begründung zu hundertprozentigem Schadensersatz
verurteilt haben, wurden von der Bank Austria auch in Österreich
vertrieben. Das erklärt der gerichtlich beeidete Sachverständige für
Derivate, Sascha Stadnikow von der Beratungsplattform Finanzbuddha.
Österreichische Bankkunden, denen von der Bank Austria ein
Zinssatzswap mit Währungskomponente verkauft wurde, sollten sich
jedenfalls beraten lassen.
Die Urteile des Landesgerichts München betreffen eine Klage gegen
die UniCredit Bank AG, in der es um Schadensersatz aus
Currency-Related-Swapgeschäften (sogenannte CRS-Verträge) geht.
Hierbei handelt es sich um wechselkursabhängige
Spekulationsgeschäfte, die von der UniCredit Bank AG ab Januar 2006
unter dem Namen "Zinsswap mit Währungskomponente" zur Senkung
bestehender Zinsaufwendungen an ihre damaligen TOP-Kunden verkauft
wurden. An Stelle der in Aussicht gestellten Zinsreduzierung sieht
sich die damalige Zielgruppe für diese Geschäfte, in der Regel
mittelständische Betriebe, heute mit finanziellen Schäden in
Millionenhöhe konfrontiert, die nicht selten sogar deren Existenz
gefährden. Vergleichbare Produkte wurden auch von der UniCredit in
Österreich angeboten, erklärt Stadnikow. Der hierzulande aufgetretene
Schaden daraus dürfte sich in Summe auf mehrere hundert Millionen
Euro belaufen, meint der Sachverständige.
Eine Vielzahl geschädigter Anleger hat sich in Deutschland gegen
die ruinösen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Finanzprodukt zur
Wehr gesetzt. Dies mit Erfolg. Aktuell sind in dieser Angelegenheit
die ersten beiden Entscheidungen ergangen. Dabei wurde gerichtlich
festgestellt, dass die aus diesen CRS-Verträgen entstandenen Schäden
von der UniCredit Bank vollständig zu ersetzen sind und hierauf keine
Zahlungen geleistet werden müssen. Die erstinstanzlichen Urteile des
Landesgerichts München I wurden im Jänner und Februar dieses Jahres
gefällt.
"Meisterleistung der Wortverdrehung"
Die beiden für die Verfahren zuständigen Kammern folgten der
Argumentation der deutschen Anwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die
die Kläger vertrat, wonach die Risikoaufklärung der Bank
verharmlosend und beschwichtigend erfolgte. Die für die beiden
Verfahren zuständigen Richter fanden deutliche Worte. Sie sprachen
nicht nur von einer massiven fehlerhaften Beratung, einem
Beratungsdesaster oder einer Meisterleistung der Wortverdrehung,
sondern auch von einer bewussten Irreführung durch die Bank. Die Art
und Weise der Darstellung dieses Spekulationsgeschäftes sei eine
Beschönigung und ein massives Indiz dafür, den Kunden nicht adäquat
aufklären, sondern "beschwatzen" zu wollen.
Gute Chancen für CRS-Geschädigte auch in Österreich
Sascha Stadnikow sieht nach diesen Münchner Urteilen auch für
österreichische Anleger, denen solche Produkte verkauft wurden, gute
Chancen, entstandene Schäden nicht ausgleichen zu müssen. Die
Judikatur betreffend die Produktaufklärung ist in Österreich nicht
viel anders als in Deutschland. Die Produktaufklärung in Deutschland
wurde vom Gericht als beschönigend, falsch und irreführend gerügt.
"Sollte sie auch in Österreich zum Einsatz gekommen sein, wäre das
deutsche Urteil auch für Österreich brisant und wegweisend," so
Stadnikow. Betroffene Anleger sollten daher zeitnah und individuell
von Experten überprüfen lassen, ob die Möglichkeit auf Ausgleich
eines angefallenen Schadens auch in Österreich besteht.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FLC