- 14.03.2014, 20:32:11
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Diesem Schritt gebührt Respekt
Ein Kommentar von Jochim Stoltenberg
Utl.: Ein Kommentar von Jochim Stoltenberg =
Berlin (ots) - Ein wie reuiger Sünder Uli Hoeneß wirklich ist, das
weiß nur er allein. Aber mit seiner Erklärung, auf alles weitere
juristische Taktieren zu verzichten, hat er das einzig noch
verbliebene Richtige getan. Er hat in der bittersten, allein von ihm
zu verantwortenden Niederlage seines Lebens doch noch einmal Größe
gezeigt und sich ohne quälende Verlängerung in das Unvermeidliche
gefügt. Um im sportlichen Bild zu bleiben, hat der frühere
Nationalspieler, dann Macher und Präsident des erfolgreichsten
Fußballklubs Deutschland sein Spielfeld erhobenen Hauptes verlassen.
Das zumindest ehrt ihn, ohne seine Schuld zu mindern. Es sollte auch
denen Respekt abnötigen, die weiter glauben, sich rachsüchtig an ihm
abarbeiten zu müssen. Es geht nicht um Mitleid für den
Millionen-Zocker und Steuerbetrüger, sondern darum, nicht länger
nachzutreten. Nicht nur im Sport gilt die Regel, den, der am Boden
liegt, nicht weiter zu traktieren. Uli Hoeneß hat sein großes
Lebenswerk selbst zerstört und muss dafür zu Recht hinter Gitter.
Aber damit reicht's dann auch.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft
erst in der nächsten Woche entscheiden will, ob sie ihrerseits das
Urteil so hinnimmt. Am Einzug ins Gefängnis in Landsberg am Lech wird
das am Ende nichts ändern. Wie lange Uli Hoeneß dann in
Häftlingskleidung und als Wurstfabrikant vielleicht in der JVA-Küche
zur Arbeit verpflichtet wird, entscheidet irgendwann der
Anstaltsleiter. Der allein urteilt auch über eine mögliche Lockerung
des Vollzugs, beispielsweise als Freigänger. All denen, die sich dann
über einen vermeintlichen Promibonus für Hoeneß empören sollten, sei
schon einmal vorab in Erinnerung gerufen, dass auch Egon Krenz,
letzter SED-Generalsekretär, Freigänger war. Den hatten die Richter
wegen mehrfachen Totschlags und Mitverantwortung für das Grenzregime
der DDR 1997 zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Kommentar im Internet: www.morgenpost.de/125823964
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