10 Jahre unfallfreie Sondertransport-Begleitung mit privaten, beeideten Aufsichtsorganen
Utl.: 10 Jahre unfallfreie Sondertransport-Begleitung mit privaten,
beeideten Aufsichtsorganen =
Wien (OTS/PWK150) - Österreich ist der einzige Staat in Europa, in
dem zur Gänze private Straßentransport-Aufsichtsorgane, die als
"verlängerter Arm der Behörden" agieren, die Verkehrsregelung bei der
Absicherung von Großraum- und Schwerlasttransporten durchführen.
"Eine Tatsache, die ganz Europa, insbesondere deutsche Bundesländer,
nach Österreich blicken lässt", betonte Alexander Klacska, Obmann der
WKÖ-Bundessparte Transport und Verkehr, im Rahmen der Bundestagung
2014 der Straßentransport-Aufsichtsorgane.
"Die Sondertransport-Abwicklung in Österreich funktioniert
reibungslos. Die Überwachung bewilligungspflichtiger Transporte
führen hierzulande ausschließlich Privatunternehmen mit beliehenen
Straßentransport-Aufsichtsorganen durch. Jährlich werden etwa 30.000
Sondertransport-Fahrten ohne Behinderung der anderen
Verkehrsteilnehmer mit größter Professionalität abgesichert, wobei
höchste Sicherheit gewährleistet ist", so Johann Fellner, Obmann der
Berufsgruppe des Allgemeinen Verkehrs.
Die Privatisierung der Transportbegleitung - seit 2003 kommt keine
Polizei mehr zum Einsatz - ist aus Aspekten der Verkehrssicherheit
ein Erfolg. Die Statistiken weisen keinen Unfall bei
Transportbegleitungen mit privaten, beeideten
Straßentransport-Aufsichtsorganen auf. Die Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung StVO werden ordnungsgemäß eingehalten. Die
Landespolizeidirektionen bestätigen zudem keine Auffälligkeiten bei
Verkehrskontrollen, so die Sicherheitsexperten Othmar Thann vom KfV
(Kuratorium für Verkehrssicherheit) und Oberst Klaus Scherleitner,
Leiter der Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion. Die vielen
Stunden, die seit 2003 durch die Privatisierung und die Übertragung
aus dem hoheitlichen Aufgabenbereich frei geworden sind, stehen
nunmehr der Polizei für andere Kernaufgaben zur Verfügung.
Von Blaulicht-Transporten bis zu Tunnel-Sperren: Kompetenzen
laufend erweitert
Die Kompetenzen der privaten, beeideten
Straßentransport-Aufsichtsorgane, die von den Landesregierungen
regelmäßig bestellt bzw vereidigt werden, konnten auf Initiative der
Wirtschaft in den vergangenen Jahren laufend erweitert werden.
Straßentransport-Aufsichtsorgane können mittlerweile Verkehre per
Blaulicht regeln oder eigenverantwortlich Autobahntunnels und
Gegenverkehrsbereiche sperren. Dies ist das Ergebnis eines
erfolgreichen Dialogs zwischen den Verkehrsbehörden, der Polizei, den
Landesregierungen, der ASFINAG und den beliehenen Organen aus der
Wirtschaft, wie die Bundestagung 2014 beim Austausch von Fachwissen
erneut bestätigte, so Fellner erfreut.
Zur weiteren Bürokratievereinfachung und zur Verbesserung der
Übersichtlichkeit der Vorschriften sollten die vielen Auflagen und
Auslegungen in zahlreichen Erlässen, Bundesländer-Vereinbarungen,
Protokollen und Gesetzesbestimmungen bundesweit gebündelt und
einheitlich verordnet werden, forderte Fellner: "Dadurch würde die
Rechtssicherheit für die Begleitunternehmen dadurch verbessert".
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen harmonisieren
Die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs müssen
weiter verbessert und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen
harmonisiert werden. Statt der nicht mehr zeitgemäßen
"70er"-Geschwindigkeitsbegrenzung für Langgutfuhren und dem "60er"
für Lkw in der Nacht sollte ein 80 km/h-Tempolimit gelten, so
Fellner. Großraum- und Schwertransporte, welche die allgemein
zulässigen Maße bei Höhe, Länge und Gewicht nur geringfügig
überschreiten, dürfen seit Sommer 2013 bereits mit dem sonstigen
Regelverkehr mitfließen, wodurch sich Fahr- und Einsatzzeiten
verkürzen. Auf derartigen Fahrzeugen werden unter anderem Bagger,
Baumaschinen, schwere Lkw, Erntemaschinen, Teile von Windkraftanlagen
oder Fertiggaragen transportiert. "Die Heranführung an den "80er" bei
der Geschwindigkeitsgrenze für Lkw hat positive Auswirkungen auf
einen sicheren Verkehrsfluss", betonte Fellner.
Unkomplizierte Beantragung auf www.sondertransporte.gv.at
Von den Unternehmen ausgezeichnet angenommen wird die
E-Government-Anwendung www.sondertransporte.gv.at, über die seit
mittlerweile zwei Jahren die Beantragung von Sondertransport-Fahrten
elektronisch vorgenommen werden kann. Jährlich werden mehr als 35.000
Antragstellungen über diese Plattform, an deren Gestaltung die
Wirtschaftskammer inhaltlich stark mitgewirkt hat, abgewickelt. Etwa
50 Bewilligungsbehörden zur elektronischen Bescheid-Erstellung sind
an dieses moderne, zukunftsweisende System angebunden, das von mehr
als 1000 heimischen Unternehmen jährlich genutzt wird. Antragsteller
können jederzeit den Stand des Verfahrens einsehen. "Wochenlange
Wartezeiten für die Unternehmen gehören damit der Vergangenheit an.
In Österreich wird kein einziger Bescheid mehr in Papierform
ausgestellt", unterstrich Fellner. (PM)
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