• 10.03.2014, 10:33:10
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4. Interdisziplinäres Symposium zur Suchterkrankung in Grundlsee 2014

Wien (OTS) - Die Sucht ist eine chronische Erkrankung, deren Verlauf
durch Rückfälle und zugrundeliegende psychische Störungsbilder, wie
Depressionen, gekennzeichnet ist. Eine frühzeitige umfassende
Diagnostik und ein multiprofessioneller Therapieansatz würden die
Kosten der zweitteuersten Erkrankung in der Psychiatrie für die
Gesellschaft wesentlich reduzieren. Zudem würde dies für die
Betroffenen einen langen Leidensweg bis hin zur Kriminalität
ersparen. Antiquierter Weise wird die Sucht in Österreich nach wie
vor nicht als integraler Bestandteil der psychiatrischen Erkrankungen
betrachtet. Bestehende föderalistische Parallelstrukturen verursachen
einen finanziellen Aufwand, der für höhere Betreuungsqualität
eingesetzt werden sollte. Beim 4. Interdisziplinären Symposium zur
Suchterkrankung vom 7. bis 8. März 2014 in Grundlsee wurden
medizinische, psychologische, psychosoziale und juristische Aspekte
der Suchterkrankung von namhaften ExpertInnen und
EntscheidungsträgerInnen beleuchtet.

Rund 170 hochkarätige Experten aus Suchtforschung und -therapie
nahmen am 4. Interdisziplinären Symposium zur Suchterkrankung in
Grundlsee teil. Durch die Interdisziplinarität und die Möglichkeit
des wechselseitigen beruflich-fachlichen Austausches ist diese
Veranstaltung in Europa einzigartig. Auf der Tagesordnung des
Symposiums stand ein breites Themenspektrum, mit dem Fokus auf
Suchtdiagnostik und -therapie, die Auswirkungen von Komorbiditäten
auf den Behandlungsverlauf Suchtkranker, finanzielle Konsequenzen für
die Gesellschaft, Jugend und Suchterkrankung sowie strafrechtliche
Probleme bei der Abgabe psychotroper Medikamente unter
Berücksichtigung des Dosierungswunsches des Patienten. Auch der
stattfindende Paradigmenwechsel bei der Alkoholabhängigkeit von
vollständiger Abstinenz hin zu einer Reduktion des Alkoholkonsums
wurde thematisiert. Zudem fanden praxisrelevante Workshops zu State
of the Art-Interventionen statt.

Suchterkrankungen gehören fachlich-medizinisch zum Bereich
"Mental Health"

Im Gesundheitsministerium ist die illegale Suchterkrankung als
einzige chronische Krankheit der Sektion Recht zugeordnet. Alkohol-
und Nikotinsucht werden gesondert bearbeitet und die Spielsucht ist
gar im Finanzministerium verankert. Es gilt, zeitnah eine
Positionierung der Abhängigkeitserkrankungen im "Mental
Health"-Bereich umzusetzen - bedarfsweise mit einer juristischen
Beurteilung durch die entsprechenden Schnittstellen im
Bundesministerium für Inneres und im Bundesministerium für Justiz.

Im Rahmen des Symposiums fand eine Podiumsdiskussion zum Thema
"Die Weitergabe patientenbezogener Daten im Spannungsfeld zwischen
Persönlichkeitsschutz psychiatrisch Kranker und Sicherheitsbedürfnis
der Gesellschaft" statt. Diese beschäftigte sich mit dem
Persönlichkeitsschutz von PatientInnen und der
Verschwiegenheitspflicht für Gesundheitsberufe. Für psychiatrische
Erkrankungen, wie die Sucherkrankung, besteht hinsichtlich der
Datenweitergabe eine besondere Sorgfaltsverpflichtung. Aus
rechtlicher Sicht bezieht sich der Anspruch auf Geheimhaltung
schutzwürdiger personenbezogener Daten sowohl auf die Ermittlung von
Daten als auch auf den Schutz vor der Weitergabe solcher Daten. Das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient legt nahe, dass der
Patient davon ausgehen kann, dass keine Daten die Arztpraxis
verlassen. Die Weitergabe der Daten darf nur durch berechtigte
öffentliche Interessen, z.B. aufgrund von Strafverfahren, geschehen
oder bei einer akuten und gravierenden Gefährdung von Dritten -
beispielsweise des Partners bei HIV, nicht aber bei einer
Krebserkrankung. Im Zweifel hat das Grundrecht auf Privatsphäre des
Patienten Vorrang vor öffentlichen Interessen. Es diskutierten
Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer (Strafrechts- und
Medizinrechtswissenschaften, JKU Linz), Univ.-Prof. Dr. Nicolas
Raschauer (Öffentliches Unternehmensrecht, JKU Linz), Univ.-Prof. Dr.
Gabriele Fischer (Zentrum für Public Health, Medizinische Universität
Wien), Dr. Sigrid Pilz (Wiener Patientenanwältin) und Franz Bittner
(Ombudsmann der Wiener Ärztekammer). Moderiert wurde die
Podiumsdiskussion von Mag. Hanns Kratzer (PERI Consulting) und Dr.
Martina Salomon (DER KURIER).

Prof. Dr. Michael Soyka, Privatklinik Meiringen (Schweiz) und
Universität München (Deutschland), hielt seinen Vortrag zum Thema
Suchterkrankung - ein therapeutischer Paradigmenwechsel am Beispiel
der Alkoholerkrankung und aktuelle Public Health-Aspekte. Die
Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums für die Gesellschaft sind
gewaltig, so wird etwa ein Drittel der Gewalttaten unter
Alkoholeinfluss ausgeübt. Auch korreliert die Unfallhäufigkeit mit
Regionen in denen mehr Alkohol konsumiert wird - beispielsweise durch
den Weinbau. Als besondere Neuigkeit beschreibt Soyka den
Paradigmenwechsel in der Alkoholtherapie mit dem Ziel des
kontrollierten Trinkens - anstatt wie bislang der ausschließlichen
Abstinenz.

Zu Lebererkrankungen durch Substanzabhängigkeit erläuterte
Univ.-Prof. Dr. Herbert Tilg von der Medizinischen Universität
Innsbruck: Alkohol und Fettleber sind die häufigsten Ursachen einer
chronischen Lebererkrankung. Diese wird seit mehr als 30 Jahren mit
Cortison behandelt, was aber nach wie vor nicht die erwünschten
Therapieerfolge bringt. Hepatitis C in Verbindung mit Alkoholkonsum
ist eine besonders katastrophale Kombination. Jetzt, 25 Jahre nach
Entdeckung des Hepatitis-C-Virus, erleben wir eine Revolution in
neuen medikamentösen Behandlungen, von denen die erste kürzlich von
der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen wurde.

Die Auswirkungen der Komorbidität auf den Behandlungsverlauf
Suchtkranker stellte Dr. Konstantinos Papageorgiou von der
Medizinischen Universität Wien dar. Der Missbrauch von Alkohol und
illegalen Drogen ist unter Personen mit psychiatrischen Störungen
signifikant häufiger als in der Gesamtbevölkerung. 46% der Patienten
mit einer bipolaren Störung weisen zusätzlich eine substanzbezogene
Suchterkrankung auf - sechsmal mehr als in der Allgemeinbevölkerung.
Als prominentes Beispiel nannte er den erst kürzlich verstorbenen
Schauspieler Philip Seymour Hoffman.

Im Vortrag zum Pathologischen Glücksspiel präsentierte Mag. Laura
Brandt, Medizinische Universität Wien, die spezifischen
Problemstellungen dieser nicht substanzgebundenen Suchterkrankung.
Die Glückspielsucht ist eine eher selten auftretende Suchterkrankung
mit einer Prävalenz von unter einem Prozent. In Österreich sind ca.
30.000 Personen vom davon betroffen - Männer etwa doppelt so häufig
wie Frauen. Männliche Patienten weisen zusätzlich häufig eine
Alkoholsucht auf, Frauen leiden eher an depressiven Erkrankungen.
Österreicherinnen spielen am häufigsten Lotto, wo aber die
prozentuell geringste Gewinnausschüttung erfolgt.

Mag. Andreas Kreutzer, KREUTZER FISCHER&PARTNER Consulting GmbH,
berichtete über die sozialen Folgekosten von Lust und Sucht. Sucht
ist Top-Thema des medialen Diskurses. In ökonomischen Studien ist die
Prävalenz jedoch statistisch nur recht schwach abgesichert, so werden
Rückschlüsse aus zu kleinen Grundgesamtheiten gezogen. Kreutzer
fordert Untersuchungen mit mindestens 100.000 Personen, um
repräsentative Ergebnisse zu erhalten; derzeit sind Studien zu
Fruchtjoghurt oder Schokolade statistisch zweifellos besser
abgesichert als Aussagen zu Suchterkrankungen. Es ist nicht
einzusehen, dass in Österreich nicht mehr Geld dafür in die Hand
genommen wird. Zudem warnte er vor populistischen Aussagen diverser
Suchthilfeeinrichtungen: http://www.kfp.at/.

Hofrat Dr. Wilhelm Saurma, Bundespolizeidirektion Wien, sprach
über Substanzabhängigkeit und Problemstellungen in der Beurteilung
der Fahrtauglichkeit. So darf Personen, die von Alkohol oder
Suchtmitteln abhängig sind und ihren Konsum nicht so weit
einschränken können, dass dieser keine Auswirkungen auf das Lenken
eines Fahrzeugs hat, keine Lenkerberechtigung ausgestellt werden.
Wenn der Führerschein entzogen ist, hat der Amtsarzt nach der
fachärztlichen Beurteilung die Letztverantwortung für eine allfällige
Neuausstellung. Hier warnt Saurma vor bestehenden
Interessenkonflikten behandelnder bzw. begutachtender Ärzte.
Amtsärzte wünschen sich insbesondere Schlüssigkeit in der
fachärztlichen Stellungnahme und präzise Feststellungen in Bezug auf
die Fahrtüchtigkeit und Fahrtauglichkeit im Zusammenhang mit der
psychiatrischen Grunderkrankung.

Zum Thema Jugend und Suchterkrankung erklärte Prim. Dr. Ralf
Gößler, Krankenhaus Hietzing, Rosenhügel, dass ca. 47% der
Jugendlichen zwei Mal pro Woche Substanzen missbräuchlich verwenden
- nur ein Zehntel der Eltern wissen Bescheid. Die Prävalenz
psychiatrischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen liegt bei ca.
15-22%, wobei etwa 8% behandlungsbedürftig sind. Unter anderem deuten
Strukturverlust, unerklärliches Verhalten, Wesensveränderungen und
völlige Perspektivenlosigkeit auf eine psychiatrische Erkrankung hin.
Durch die starke Überlagerung mit adoleszenten Phänomenen gestaltet
sich die Diagnose einer Suchterkrankung bei Jugendlichen schwierig.
Internalisierende Verhaltensweisen sind dabei eher den Mädchen,
externalisierende eher den Jungen zuzuordnen. Problematisch erweist
sich, dass gerade Mädchen daher oft später oder gar nicht in
Behandlung kommen.

Einen wesentlichen Teil des Symposiums bildeten auch heuer wieder
die interaktiven Workshops in Kleingruppen. Oliver Scheibenbogen
(Anton Proksch Institut) diskutierte dabei manualisierte
psychosoziale Interventionen, die in Österreich statt herkömmlicher
"Sozialarbeit" in der Suchterkrankung umgesetzt werden müssen. Alois
Birklbauer beleuchtete auch unter Bezugnahme auf aktuelle Ereignisse
strafrechtliche Probleme bei der Verschreibung/Abgabe von
psychotropen Medikamenten unter spezieller Berücksichtigung des
Dosierungswunsches des Patienten. Im Workshop von Sergei
Mechtcheriakov (Medizinische Universität Innsbruck) wurde erarbeitet,
welche Opioidmedikation für welchen Patienten unter Bezugnahme auf
das standardisierte qualitätsgesicherte Ausbildungsmodul "Quality
Patient Care Network" (QPCN) geeignet ist.

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