• 07.03.2014, 13:31:33
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Kunstrückgabebeirat beschließt drei neue Empfehlungen

Rückgabe betreffen Objekte aus den Sammlungen der Albertina und dem MAK

Utl.: Rückgabe betreffen Objekte aus den Sammlungen der Albertina
und dem MAK =

Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner heutigen
Sitzung vom 7. März 2014 die Rückgabe des Blattes
"Rüstkammerphantasie" von Adolf Menzel aus der Albertina an die Erben
nach Adele Pächter und von vier Porzellanflacons aus dem MAK an die
Erben nach Dr. Paul Cahn-Speyer. Die Voraussetzungen für die Rückgabe
von einer Schwarzlotschüssel und einem Paar Deckelvasen aus dem MAK
an die Erben nach Albert Pollak sah der Beirat jedoch nicht gegeben.

Adele Pächter war die Witwe des Berliner Kunsthändlers Hermann
Pächter. Sie wurde als Jüdin von den Nationalsozialisten verfolgt und
musste daher die von ihrem bereits 1902 verstorbenen Ehemann
stammende Kunstsammlung veräußern. Das Blatt "Rüstkammerphantasie"
brachte sie über ihren Schwiegersohn im Jahr 1940 beim Kunsthändler
Hans W. Lange zur Versteigerung. Im folgenden Jahr wurde es von Hans
Posse für das in Linz geplante Museum erworben und gelangte über
Depots in Kremsmünster und Altaussee in die Verwahrung des
Bundesdenkmalamtes. Im Jahr 1963 wurde es als "Verfallsgut" der
Albertina zugewiesen. Adele Pächter kam im Jahr 1943 in
Theresienstadt ums Leben.

Die vier ebenfalls zur Rückgabe empfohlenen Porzellanflacons stammen
aus der bedeutenden Porzellansammlung von Dr. Paul Cahn-Speyer, der
1939 aus Österreich fliehen musste. Da Dr. Paul Cahn-Speyer sich
weigerte, die Sammlung an die NS-Machthaber zu verkaufen, wurde sie
sichergestellt und gelangte in der Folge ins MAK. Die Sammlung wurde
durch Bescheid der Finanzlandesdirektion vom 23. Juni 1947
rückgestellt. Da Dr. Paul Cahn-Speyer nicht mehr dauerhaft nach
Österreich zurückkehrte, wollte er die Sammlung ausführen. Bereits im
Vorfeld des Rückstellungsverfahrens hatte jedoch das MAK sich gegen
eine Ausfuhrbewilligung ausgesprochen und beim Bundesdenkmalamt eine
neuerliche Sicherstellung von Teilen der Sammlung angeregt, um selbst
einige Stück erwerben zu können. Schließlich wurde die Sicherstellung
von vier Flacons verfügt, um ihre Ausfuhr zu verhindern. Nachdem
einer Berufung gegen diese Sicherstellung der Erfolg versagt
geblieben war, verkaufte Dr. Paul Cahn-Speyer die vier Flacons dem
MAK um 8.500 Schilling. Der Beirat sah daher eine enge Verbindung
zwischen Rückstellung, Ausfuhrverfahren und Erwerb der Flacons und
empfiehlt die Rückgabe. Vor einer Rückgabe wäre jedoch von den Erben
der erhaltene Betrag gemäß § 1 Abs. 2 Kunstrückgabegesetz valorisiert
zurückzuerstatten.

Keine Voraussetzungen für eine Rückgabe sah der Beirat bei einer
Schwarzlotschüssel und einem Paar Deckelvasen, die das MAK im Jahr
1950 von den Erben nach Albert Pollak im Tausch erworben hatte, weil
für den relevanten Zeitraum keine Hinweise auf eine Verbindung mit
dem Ausfuhrverbotsgesetz festgestellt werden konnte.

Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für
Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at
wiedergegeben.

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