Einstweilige Verfügung - Patienten bleiben auf der Strecke
Utl.: Einstweilige Verfügung - Patienten bleiben auf der Strecke =
St. Pölten (OTS) - Seit 2008 bietet die NÖ Gebietskrankenkasse in
ihren Zahnambulatorien St. Pölten und Wr. Neustadt kostenlose
Zahnbehandlung in Narkose für Kinder und Menschen mit besonderen
Bedürfnissen an. Das war einem Zahnarzt, der Narkose-Zahnbehandlung
als Privatleistung und daher gegen Bezahlung in seiner Ordination
anbietet, ein Dorn im Auge. Er klagte wegen angeblichem unlauteren
Wettbewerb gegen das St. Pöltner Ambulatorium: Jetzt ist zu
befürchten, dass auf Grund einer einstweiligen Verfügung des
Gerichtes die Patientinnen und Patienten - ausschließlich Kinder und
behinderte Menschen - künftig ohne Gratisversorgung dastehen.
Konkret verlangte der klagende Zahnarzt, dass die Behandlung für die
Patientinnen und Patienten des NÖGKK-Ambulatoriums nicht länger
kostenlos sein solle. Allerdings sind die Voraussetzungen völlig
unterschiedlich: Das NÖGKK-Zahnambulatorium unterliegt dem
Krankenanstaltengesetz, alle Leistungen werden daher nach den hohen
Qualitätskriterien einer Krankenanstalt erbracht. Für Ordinationen
von niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten gilt das nicht, sie
haben nicht die gleichen sanitätsbehördlichen Auflagen (z. B. bei
Sterilisation, Desinfektion) oder die jährlichen
Qualitätsüberprüfungen wie eine Krankenanstalt.
Zudem ist die Zahnbehandlung in Narkose ein sogenanntes
Kooperationsprojekt zwischen Land und Sozialversicherung. Vor 2008
hat das Krankenhaus St. Pölten die Behandlung erbracht, im Rahmen des
sektorenübergreifenden Gesundheitsplanes ist das Projekt zur NÖGKK
gewandert. Quasi von Krankenanstalt zu Krankenanstalt.
Für Obmann Gerhard Hutter ist die Klage und die damit verbundene
einstweilige Verfügung völlig unverständlich: "Hier trägt ein
Zahnarzt seine monetären Interessen auf Kosten der schwächsten
Mitglieder unserer Gesellschaft aus. Denn das hat nichts mit dem Wohl
der Patientinnen und Patienten, sondern ausschließlich mit
persönlichem Gewinnstreben zu tun, wenn er fordert, dass wir Kinder
und behinderte Menschen nicht mehr kostenlos behandeln dürfen!"
Aber auch seitens der Zahnärztekammer ist die NÖGKK mit ihren
Zahnambulatorien seit einigen Jahren von Klagen bedrängt.
Generaldirektor Mag. Jan Pazourek: "Überall dort, wo wir im Sinne
unserer Kundinnen und Kunden bestehende Ambulatorien modernisieren
und umbauen, versucht die österreichische Zahnärztekammer, dies zu
verhindern."
Das betrifft die Ambulatorien in Amstetten, Baden, Krems, Mödling,
Neunkirchen, Schwechat, St. Pölten, Tulln und Wr. Neustadt.
Tatsächlich sind diese Ambulatorien aber eine wichtige Säule der
zahnärztlichen Versorgung im Lande, so etwa bei der Abdeckung von
Randzeiten durch den zahnärztlichen Wochentags-Notdienst bis 22:00
Uhr in St. Pöl-ten, Präventionsangeboten wie die Mundhygiene oder
durch sozial verträgliche Tarife für verschiedene Leistungen wie z.
B. Kronen und Brücken.
Der NÖGKK-Generaldirektor ruft daher die Zahnärztekammer auf, sich
betreffend kostenloser Narkosebehandlung im NÖGKK-Zahnambulatorium im
Sinne des Patientenwohles auszusprechen und sich für einen
Fortbestand dieses wichtigen Angebotes zu engagieren.
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