- 06.03.2014, 11:36:57
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Nach EuGH-Urteil: Verfahrensausgang um die Marke Kornspitz weiter offen

Asten (OTS) - Ist Kornspitz eine Marke oder ein Gattungsbegriff? Bis
 diese Frage beim nun zuständigen Oberlandesgericht in Wien geklärt
 ist, besitzt backaldrin Österreich The Kornspitz Company weiterhin
 alle Markenrechte in vollem Umfang.
Der Europäische Gerichtshof hat heute in einem
 Vorabentscheidungsverfahren festgestellt, dass bei der generellen
 Beurteilung der Frage, ob sich eine eingetragene Marke zu einer
 gebräuchlichen Bezeichnung entwickelt hat, vor allem die Einschätzung
 der Konsumenten zählt. Mag. Wolfgang Mayer, Mitglied der
 Geschäftsleitung von backaldrin, dazu: "Das Erkenntnis des
 Europäischen Gerichtshofes hat für die Marke Kornspitz keine
 unmittelbaren Auswirkungen. Das Verfahren wird nun am
 Oberlandesgericht Wien weitergeführt. Dort muss anhand der vom EuGH
 festgelegten Kriterien geklärt werden, ob Kornspitz eine Marke bleibt
 oder eine allgemeine Bezeichnung für sämtliche Backwaren aus dunklem
 Mehl wird. Die Marke Kornspitz bleibt, bis zu einer endgültigen
 gerichtlichen Entscheidung in Österreich, eine eingetragene Marke,
 die im Besitz von backaldrin ist. Auch in Zukunft darf nur backaldrin
 die Bezeichnung Kornspitz verwenden."
EuGH-Urteil widerspricht Rechtsprechung in Österreich und
 Deutschland
Mayer verweist darauf, dass das vorliegende Urteil des EuGH nicht
 nur der höchstgerichtlichen Rechtsprechung in Österreich und in
 Deutschland widerspricht, wonach es auch auf das Verständnis der
 Gewerbetreibenden von einer Marke ankommt. Zudem steht die
 Vorabentscheidung auch im Gegensatz zu den Stellungnahmen, die die
 Europäische Kommission, die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich
 im Zuge des Vorabentscheidungsverfahrens abgegeben haben. Mayer: "Wir
 haben in den vergangenen 30 Jahren Entwicklungsarbeit, Engagement und
 auch Geld in die Marke Kornspitz investiert. Für uns stehen die
 Verbraucher im Mittelpunkt. Deshalb lohnt es sich, für den Erhalt der
 Marke Kornspitz zu kämpfen."
Zur Vorgeschichte
Im Rechtsstreit um die Marke Kornspitz hatte ein Mitbewerber beim
 Österreichischen Patentamt die Löschung der von backaldrin Österreich
 The Kornspitz Company GmbH eingetragenen österreichischen Wortmarke
 Kornspitz sowohl für Backwaren als auch für entsprechende Vorprodukte
 beantragt. Die Begründung: Kornspitz sei zu einer gebräuchlichen
 Warenbezeichnung geworden. Das Patentamt sah den Löschungsgrund
 gegeben, worauf backaldrin Berufung beim Obersten Patent- und
 Markensenat in Österreich einlegte, der den Markenschutz für eine
 Reihe von Produktgruppen bejahte und einige grundsätzliche
 Markenrechtsfragen an den EuGH weiterleitete.
backaldrin The Kornspitz Company GmbH, weithin als Erfinder des
 Kornspitz bekannt, ist der führende Hersteller von Backgrundstoffen
 in Österreich und in mehr als 90 Ländern erfolgreich tätig. Das 1964
 gegründete Familienunternehmen stellt mehr als 600 Backgrundstoffe
 für beispielsweise Brot, Kleingebäck, Füllen und Feine Backwaren her.
 Von der Firmenzentrale in Asten (Ö) aus werden backaldrin-Produkte in
 alle Welt exportiert. Im Jahr 2006 wurde in Jordanien eine zweite
 Produktionsstätte in Betrieb genommen, die den Arabischen Raum und
 afrikanische Länder bedient. backaldrin beschäftigt weltweit mehr als
 740 Mitarbeiter. Kornspitz ist eine eingetragene Marke der backaldrin
 Österreich The Kornspitz Company GmbH.
Weitere Informationen finden Sie unter www.backaldrin.com oder
 www.kornspitz.com.
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