- 06.03.2014, 11:36:57
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Nach EuGH-Urteil: Verfahrensausgang um die Marke Kornspitz weiter offen

Asten (OTS) - Ist Kornspitz eine Marke oder ein Gattungsbegriff? Bis
diese Frage beim nun zuständigen Oberlandesgericht in Wien geklärt
ist, besitzt backaldrin Österreich The Kornspitz Company weiterhin
alle Markenrechte in vollem Umfang.
Der Europäische Gerichtshof hat heute in einem
Vorabentscheidungsverfahren festgestellt, dass bei der generellen
Beurteilung der Frage, ob sich eine eingetragene Marke zu einer
gebräuchlichen Bezeichnung entwickelt hat, vor allem die Einschätzung
der Konsumenten zählt. Mag. Wolfgang Mayer, Mitglied der
Geschäftsleitung von backaldrin, dazu: "Das Erkenntnis des
Europäischen Gerichtshofes hat für die Marke Kornspitz keine
unmittelbaren Auswirkungen. Das Verfahren wird nun am
Oberlandesgericht Wien weitergeführt. Dort muss anhand der vom EuGH
festgelegten Kriterien geklärt werden, ob Kornspitz eine Marke bleibt
oder eine allgemeine Bezeichnung für sämtliche Backwaren aus dunklem
Mehl wird. Die Marke Kornspitz bleibt, bis zu einer endgültigen
gerichtlichen Entscheidung in Österreich, eine eingetragene Marke,
die im Besitz von backaldrin ist. Auch in Zukunft darf nur backaldrin
die Bezeichnung Kornspitz verwenden."
EuGH-Urteil widerspricht Rechtsprechung in Österreich und
Deutschland
Mayer verweist darauf, dass das vorliegende Urteil des EuGH nicht
nur der höchstgerichtlichen Rechtsprechung in Österreich und in
Deutschland widerspricht, wonach es auch auf das Verständnis der
Gewerbetreibenden von einer Marke ankommt. Zudem steht die
Vorabentscheidung auch im Gegensatz zu den Stellungnahmen, die die
Europäische Kommission, die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich
im Zuge des Vorabentscheidungsverfahrens abgegeben haben. Mayer: "Wir
haben in den vergangenen 30 Jahren Entwicklungsarbeit, Engagement und
auch Geld in die Marke Kornspitz investiert. Für uns stehen die
Verbraucher im Mittelpunkt. Deshalb lohnt es sich, für den Erhalt der
Marke Kornspitz zu kämpfen."
Zur Vorgeschichte
Im Rechtsstreit um die Marke Kornspitz hatte ein Mitbewerber beim
Österreichischen Patentamt die Löschung der von backaldrin Österreich
The Kornspitz Company GmbH eingetragenen österreichischen Wortmarke
Kornspitz sowohl für Backwaren als auch für entsprechende Vorprodukte
beantragt. Die Begründung: Kornspitz sei zu einer gebräuchlichen
Warenbezeichnung geworden. Das Patentamt sah den Löschungsgrund
gegeben, worauf backaldrin Berufung beim Obersten Patent- und
Markensenat in Österreich einlegte, der den Markenschutz für eine
Reihe von Produktgruppen bejahte und einige grundsätzliche
Markenrechtsfragen an den EuGH weiterleitete.
backaldrin The Kornspitz Company GmbH, weithin als Erfinder des
Kornspitz bekannt, ist der führende Hersteller von Backgrundstoffen
in Österreich und in mehr als 90 Ländern erfolgreich tätig. Das 1964
gegründete Familienunternehmen stellt mehr als 600 Backgrundstoffe
für beispielsweise Brot, Kleingebäck, Füllen und Feine Backwaren her.
Von der Firmenzentrale in Asten (Ö) aus werden backaldrin-Produkte in
alle Welt exportiert. Im Jahr 2006 wurde in Jordanien eine zweite
Produktionsstätte in Betrieb genommen, die den Arabischen Raum und
afrikanische Länder bedient. backaldrin beschäftigt weltweit mehr als
740 Mitarbeiter. Kornspitz ist eine eingetragene Marke der backaldrin
Österreich The Kornspitz Company GmbH.
Weitere Informationen finden Sie unter www.backaldrin.com oder
www.kornspitz.com.
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