• 05.03.2014, 13:18:07
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VIBE: Höhere EU-Standards bei Urheberrecht als Basis für kulturelle Teilhabe und Entwicklung

Wien (OTS) - Die EU-Kommission hat Ende des Vorjahres eine
öffentliche Konsultation zur "Überprüfung der Regeln zum
EU-Urheberrecht" eingeleitet. In den vergangenen drei Monaten hatten
Bürgerinnen und Bürger sowie Interessensvertretungen die Möglichkeit,
durch die Beantwortung von 80 Fragen ihre Ansätze für eine
Neuregelung dieses Themenkomplexes in die politische Diskussion
einzubringen.

VIBE, der Verein für Internet-Benutzer Österreichs, hat in einem
offenen Prozess einige grundlegende Positionen ausgearbeitet, wie das
Urheberrecht auf europäischer Ebene an die Rahmenbedingungen des
Internetzeitalters angepasst werden kann, wie die Gesellschaft als
Ganzes von der Digitalisierung profitieren kann und Kunst- und
Kulturschaffende eine faire Vergütung erhalten können.

"Der Themenkomplex rund um Urheber- und Verwertungsrechte ist zur
Kampfzone geworden. Wir haben in den vergangenen Wochen einige
grundsätzliche Leitlinien ausgearbeitet, wie ein fairer Ausgleich für
alle am System Beteiligten erfolgen kann und was zu beachten ist,
damit die Regelungen auch in Zukunft tragfähig sind", so Dr. Joachim
Losehand, der die Urheber- und Konsumentenschutzthemen bei VIBE
koordiniert.

Die wichtigsten Punkte der VIBE-Antworten sind:

Grundrechte und Bürgerrechte dürfen auch bei der Durchsetzung
berechtigter ökonomischer Interessen von Urhebern und Rechteinhabern
nicht beeinträchtigt werden

Maßnahmen zur Kontrolle oder Behinderung des freien
Internetverkehrs sind ebenso abzulehnen wie territoriale
Einschränkungen bei der Verfügbarkeit digitaler Inhalte. Legale
Angebote von (auch kostenpflichtig zu nutzenden) Inhalten sind nach
wie vor die beste Strategie gegen illegale Angebote.

Ausbau der Möglichkeiten zur kulturellen und gesellschaftliche
Teilhabe

Der barrierefreie Zugang zu digitalisierten Werken für ältere und
behinderte Menschen ist den aktuellen technischen Möglichkeiten
entsprechend auszubauen. Ein breit gefasstes Recht auf Privatkopie,
die Erweiterungen der Möglichkeiten für nicht-kommerzielle Nutzung
(im Sinne "Recht auf Remix") sowie eine bessere Unterstützung
öffentlicher Bildungsinstitutionen beim Auf- und Ausbau von
Online-Angeboten sind weitere Maßnahmen zur Förderung kulturellen
Fortschritts.

Technologieneutrale gesetzliche Vergütungsregelungen
(Privatkopievergütung)

Die Grundlage für den Zugang zu digitalisierten Werken ist eine
Lizenzvereinbarung, die zunehmend Nutzungen unabhängig von der Art
der Bereitstellung (Streaming oder Download) und Endgeräten (PC,
Smartphone oder Tablet) ermöglicht. Gesetzliche Vergütungsmodelle,
die bei Technologien oder Geräten ansetzen, stoßen bereits jetzt bei
international tätigen Anbietern und neuen Technologien an ihre
Grenzen. Eine nutzerabhängige Abgabe, die pro Haushalt eingehoben
wird, ist mittel- bis langfristig die tragfähigste Lösung.

Harmonisierung aller Ausnahmeregelungen insbesondere für
private, nicht-kommerziell orientierte Nutzungen und für öffentliche
Institutionen wie Archive, Bibliotheken oder Bildungseinrichtungen

Im Bereich der privaten Nutzung braucht es eine klare,
rechtssichere und offene Definition nicht-kommerzieller Handlungen im
Sinne einer aktiven Teilhabe am kulturellen Leben, sofern diese keine
berechtigten Ansprüche kommerziell handelnder Rechteinhaber
beeinträchtigen. Dazu zählen auch das Verlinken auf bestehende
Inhalte oder das Einbinden über Frames, solange die Quelle erkennbar
bleibt. Beides sind keine urheberrechtlich relevanten Handlungen, die
genehmigt oder reglementiert werden müssten. Öffentliche
Institutionen brauchen klare Regelungen, die sie in ihrem Auftrag
unterstützen, das kulturelle Erbe zu bewahren und zugänglich zu
machen. Diese Aufgaben können nur eingeschränkt durch kommerzielle
private Initiativen erfüllt werden. Hier braucht es klare
Bestimmungen für das so genannte E-Lending (Verleihen digitaler
Inhalte) und Schrankenregelungen für die Verwendung und Adaption von
Materialen im Unterricht. Darüber hinaus sind die Verpflichtung für
Rechteinhaber zum Abschluss von Nutzungsverträgen und damit
einhergehend das Verbot der Kontingentierung bzw. der zeitlichen
Befristung dieser Verträge festzuschreiben.

Mindeststandards für Kulturschaffende durch
Urhebervertragsrecht

EU-weite Mindeststandards für die Stärkung der Rechte von Urhebern
gegenüber Verwertern in Form eines Urhebervertragsrechts sind aus
Sicht von VIBE eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine faire
Vergütung der Leistungen Kulturschaffender.

Anpassung der Schutzdauer an tatsächliche kommerzielle
Verwertungszyklen

Die aktuellen Schutzfristen korrespondieren in keinster Weise mit
den kommerziellen Verwertungszyklen. Ein Werk, das heute von einem
20jährigen geschaffen wird, wird nach aktueller Rechtslage frühestens
2144 gemeinfrei und ist damit erst für die übernächste Generation
frei von urheberrechtlichen Einschränkungen nutzbar. Aus Sicht von
VIBE scheint eine Schutzfrist angemessen, die die Lebenszeit aller
Originalurheber umfasst und eine Kombination mit einer
Auswertungsdauer von 20 Jahren pro Werk vorsieht.

Ein Urheberrechtsraum in der EU

Eine allgemeine Grundlizenzierung von Inhalten im gesamten
EU-Binnenmarkt, ein einheitlicher öffentlicher Katalog für
urheberrechtlich geschützte wie urheberrechtsfreie Werke,
harmonisierte Einhebungssysteme für die Privatkopievergütung und
EU-weit verbindliche Regelungen für freie Werknutzungen bzw.
nicht-kommerziell orientierte Nutzungshandlungen (inkl. "Recht auf
Remix") bilden die Basis für einen funktionierenden Binnenmarkt sowie
für zeitgemäßen kulturellen Austausch im Internet bzw. über neue
Technologien.

Die Antworten, die VIBE auf die Fragen der EU-Kommission
ausgearbeitet hat, sind im Wortlaut unter
http://www.ots.at/redirect/vibe
abrufbar.

Die Details zur EU-Konsultation sind hier zu finden:
http://www.ots.at/redirect/copyrightrules

Über VIBE

Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE) hat es sich
zur Aufgabe gemacht zu einem mündigen, verantwortungsvollen und
selbstbestimmten Umgang mit dem Medium Internet zu ermuntern.
Gleichzeitig will er ein öffentliches Bewusstsein schaffen, das
jegliche Versuche diese Freiheiten übermäßig zu beschränken erkennt
und verurteilt. Ein aktives Vorgehen gegen derartige Versuche ist für
VIBE daher selbstverständlich. Seit der Gründung im Frühjahr 1999
war VIBE unter anderem an der Durchsetzung des Spam-Verbotes in
Österreich und der alljährlichen Verleihung der Big Brother Awards
beteiligt und wurde gegen Pläne aktiv, welche eine Kostenpflicht
beim Rechtsinformationssystem (RIS) vorsahen. VIBE ist Mitglied im
weltweiten Dachverband Global Internet Liberty Campaign (GILC),
Gründungsmitglied von European Digital Rights (EDRi), Betreiber von
priv.at und Tagungsteilnehmer des Internetbeirats. Ein
Gründungsmitglied von VIBE hat als Vertreter der Internetbenutzer
einen Sitz im 7-köpfigen Domainbeirat.

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