• 05.03.2014, 10:43:13
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ARBÖ: Stinkefinger im Straßenverkehr kein Kavaliersdelikt

Beschimpfungen und ähnliches können vor Gericht enden

Utl.: Beschimpfungen und ähnliches können vor Gericht enden =

Wien (OTS) - "Da hat mir der doch glatt so reingeschnitten, dass ich
eine Vollbremsung hinlegen musste - da blieb mir nichts anderes
übrig, als meinen Unmut kund zu tun und ihm den Mittelfinger zu
zeigen", so ein entrüstetes ARBÖ-Mitglied bei der Rechtsberatung.
Geendet hat der Fall mit einer Anzeige wegen Beleidigung.
Stinkefinger oder ähnliches im Straßenverkehr sollten daher nicht zur
Gewohnheit werden, rät der ARBÖ.

Im Klartext heißt es: "Wenn man andere Menschen öffentlich
beschimpft, verspottet am Körper misshandelt oder mit einer
körperlichen Misshandlung droht, macht sich nach §115 StGB
Beleidigung strafbar", so ARBÖ-Rechtsexpertin Mag. Christine Krandl.
Das kann mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder gar mit
einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten enden! "Dabei ist es
schwer, Ausreden zu finden, im Einzelfall wird der Richter
entscheiden, ob die Tat entschuldigt ist, das ist der Fall, wenn man
sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu
hinreißen lässt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise
zu beschimpfen, zu misshandeln oder mit Misshandlungen zu bedrohen
und wenn die Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit
ihrem Anlass verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist", so
Krandl. Der ARBÖ empfiehlt daher allen Autofahrerinnen und
Autofahrern einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht bei jeder
Gelegenheit derartige "Komplimente" zu verteilen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAR

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