• 03.03.2014, 09:56:38
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ARBÖ: Österreichische Probekennzeichen nicht immer erlaubt

Italiens Polizei nahm Kärntner Fahrer die blauen Taferln ab - Ausnahmen und Regelungen

Utl.: Italiens Polizei nahm Kärntner Fahrer die blauen Taferln ab -
Ausnahmen und Regelungen =

Wien (OTS) - In den vergangenen Wochen häuften sich Anrufe von
verärgerten ARBÖ-Mitgliedern, die auf der Fahrt nach Italien Probleme
mit blauen Kennzeichen, sogenannten Probekennzeichen (gemäß § 45
KFG), hatten. Nichtsahnend wurden sie von der italienischen Polizei
aufgehalten und an der Weiterfahrt gehindert. Kurios: österreichische
Probekennzeichen sind in Italien durchaus anerkannt - bis zuletzt.
Der ARBÖ warnt, sich generell vor einer Fahrt ins Ausland mit blauen
Kennzeichen zu informieren.

"Derzeit läuft man Gefahr, dass man, wenn in Italien mit
Probekennzeichen unterwegs, Strafe zahlen muss. Wir wissen von
einzelnen Fällen, wo die Tafeln an Ort und Stelle abmontiert wurden",
berichtet der ARBÖ-Landesgeschäftsstellenleiter Kärntens, Mag. Thomas
Jank. Auch ein kürzlich an den ARBÖ zugestelltes Schreiben vom
Bundesministerium für Verkehr, bestätigt derartige Vorfälle. Das
BMVIT veranlasste dahingehend eine Anfrage an die italienischen
Behörden, denn bis dato liegt keine Änderung hinsichtlich der
Anerkennung österreichischer Probekennzeichen vor.

Jank sieht die Sache durchaus kritisch: "Wochenendausfahrten an die
obere Adria mit Probekennzeichen stehen bei schönem Wetter an der
Tagesordnung. Davon ist dringend abzuraten, denn bei den blauen
Nummerntafeln sehen die Italiener immer öfter rot. Außerdem sollten
diese freilich nur für Fahrzeugüberstellungen montiert werden. Wir
empfehlen derzeit allen Betroffenen, aufgrund der Ungewissheit, von
Fahrten nach Italien mit blauen Probekennzeichen abzusehen, bis die
Sache vollends geklärt ist. Schließlich kann - im schlimmsten Fall -
ohne Kennzeichentafeln die Fahrt nicht fortsetzen", warnt Jank.

In den Nachbarländern Tschechische Republik, Slowakei und Ungarn ist
das Fahren mit österreichischen Probekennzeichen verboten (lt. BMVIT
Stand 1/2013). Eine Ausnahme gibt es hingegen für Deutschland: Hier
muss aber ein Zusatzblatt mit Mindestdaten mitgeführt werden, damit
mit österreichischem blauen Kennzeichen gefahren werden darf,
berichtet der ARBÖ. Darüber hinaus ist die Überstellung eines
Fahrzeuges aus der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland nicht
gestattet. In folgenden Ländern ist eine Fahrt mit blauen Kennzeichen
ohne weitere Bedingungen möglich: Slowenien, Schweiz, Spanien,
Bulgarien, Luxemburg, Polen, Portugal und Frankreich.

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