- 27.02.2014, 16:24:07
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Flick Privatstiftung meldet Rechtsmittel nach Urteil im Hypo-Vorzugsaktien II-Prozess an
Vorzugsaktieninvestment stellt sich für Stiftung nach wie vor als marktübliches Risikoinvestment dar - keine objektive Klärung des Sachverhalts durch das Gericht

Utl.: Vorzugsaktieninvestment stellt sich für Stiftung nach wie vor
als marktübliches Risikoinvestment dar - keine objektive
Klärung des Sachverhalts durch das Gericht =
Wien (OTS) - Die Flick Privatstiftung ist heute vor dem Landesgericht
Klagenfurt im Verfahren rund um Hypo-Vorzugsaktieninvestments zu
einer Geldbuße in Höhe von 600.000 Euro - das entspricht in etwa der
Hälfte des maximalen Strafmaßes - verurteilt worden. Als mildernd
wurde insbesondere die aktive Kooperationsbereitschaft der Stiftung
zur Aufklärung des Sachverhalts genannt. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. Die Flick Privatstiftung wird nun die schriftliche
Urteilsbegründung abwarten und diese im Detail analysieren. Da
allerdings aus Sicht der Stiftung jedenfalls keine objektive Klärung
des Sachverhalts durch das Gericht stattgefunden hat, wurden bereits
Rechtsmittel angemeldet. Das Vorzugsaktieninvestment stellt sich für
die Stiftung nach wie vor als marktübliches Risikoinvestment dar.
Darstellung des Hintergrunds:
Die Flick Privatstiftung erwarb im Mai und Juni 2007 von der Hypo
Alpe-Adria-Bank International AG (HLH) Vorzugsaktien der Hypo
Alpe-Adria-Leasing Holding AG. Als Bedingung für den Erwerb der
Vorzugsaktien verlangte die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG
eine Call-Option, um die Vorzugsaktien zu einem späteren Zeitpunkt
(beginnend ab 2009) zum Nennbetrag wieder zurückerwerben zu können.
An einer Wertsteigerung der Vorzugsaktien konnte die Flick
Privatstiftung sohin nicht partizipieren (da im Wertsteigerungsfall
mit der Ausübung der Call-Option zu rechnen war). Da die
Vorzugsaktien nicht börsennotiert waren und sich sohin eine spätere
Verwertung der Vorzugsaktien als unrealistisch darstellte, wurde eine
Put-Option mit der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG vereinbart.
Diese erlaubte es der Flick Privatstiftung, die Vorzugsaktien zum
Nennbetrag an die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG
zurückzuverkaufen. Die von der Hypo Alpe-Adria-Leasing Holding AG vor
dem Erwerb durch die Flick Privatstiftung an die Hypo Alpe-Adria-Bank
International AG ausgegebenen Vorzugsaktien sahen eine
Höchstdividende in Höhe von 6% bzw. 6,25% (je nach Tranche) vor. Die
Flick Privatstiftung trug das Ausfallsrisiko der Hypo
Alpe-Adria-Leasing Holding AG bzw. der Hypo Alpe-Adria-Bank
International AG; in einem Insolvenzfall bestand somit das Risiko bis
zum Totalverlust des Investments. Das Risikoinvestment wurde Anfang
2009 durch Ausübung der Call-Option der Hypo Alpe-Adria-Bank
International AG glattgestellt. Das gesamte Investment hat sich aus
Sicht der Flick Privatstiftung stets als ein marktübliches
Risikoinvestment in die Hypo Alpe-Adria Gruppe mit einer
risikoadäquaten Rendite dargestellt.
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