• 26.02.2014, 11:05:00
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Maiswurzelbohrer: Ist der nächste Agrarminister umgefallen?

Dachverband der Öko-Pflanzenschutzmittelhersteller kritisiert Cypermethrin-Zulassung von BM Rupprechter und AGES

Utl.: Dachverband der Öko-Pflanzenschutzmittelhersteller kritisiert
Cypermethrin-Zulassung von BM Rupprechter und AGES =

Lahnau/Wien (OTS) - Nachdem Neonicotionide in der Maisbeize verboten
wurden, weil sie für das Bienensterben verantwortlich gemacht werden,
suchen die Landwirte - ergänzend zur Fruchtfolge - nach Alternativen.
Das biologische Pflanzenschutzmittel "dianem" auf Basis von
Nematoden-Nützlingen (Fadenwürmer) ist international erprobt und
wurde von der AGES (BAES) 2013 als Pflanzenschutzmittel zugelassen.
In AGES-eigenen Tests zeigte das Mittel höhere Wirkungsgrade als das
parallel getestete Neonicotinoid. Somit steht den österr. Maisbauern
eine vollwertiges und zugleich bienenschonendes Bekämpfungsmittel zur
Verfügung.

Ein Nervengift

Ungeachtet dessen hat die Bundesagentur für Ernährungssicherheit
BAES ein in Österreich nicht zugelassenes Insektenvernichtungsmittel
mit dem Wirkstoff Cypermethrin in einer sogenannten
"Notfallszulassung" für Flächen von 28.500 ha zugelassen. Und dies,
obwohl über die Wirksamkeit dieses Mittels für die Bekämpfung des
Maiswurzelbohrers in Österreich keine Erfahrungen vorliegen. Es gibt
jedoch umfassende Dokumentationen über dessen Nebenwirkungen: Für
Fische und Gewässerorgansimen ist es toxisch. Lt EU steht es auch im
Verdacht, hormonell wirksam zu sein. Cypermethrin reichert sich im
Boden an und es kann beim Menschen zu chronischen Nerven - und
Hirnschäden führen und MCS (Multiple Chemikalien Sensitivität)
verursachen.
(http://toxcenter.org/stoff-infos/p/pyrethroide.pdf)

"Notfallzulassung" ohne Notfall

"Es gibt keinen Notfall bei der Bekämpfung des Maiswurzelbohrers,
da es mit den Fadenwürmern (Nematoden) ein zugelassenes
Pflanzenschutzmittel gibt", gab Agrarminister Rupprechter noch vor
kurzem im ORF-Interview an. (http://oe1.orf.at/programm/360429).
Wenig später genehmigte er die Anwendung des umstrittenen Mittels.
"Laut gültigem EU-Recht ist eine solche Ausnahmegenehmigung,
"Notfallzulassung", nur dann vorgesehen, wenn es sich angesichts
einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist",
kritisiert Dr. Christina Donat, Sprecherin des Verbandes der
Bio-Pflanzenschutzmittelhersteller IBMA D/A diese Entscheidung. Der
Artikel 53 der EU Verordnung 1107/2009 über die Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln wurde ignoriert, ebenso wie die Richtlinie zur
nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Dir. 128/2006,
Art. 12 und 14) , die eine bevorzugte Nutzung biologischer Verfahren
vorschreibt.
(http://www.ots.at/redirect/pflanzenschutzmittel)

Diese Gesetze sind EU-weit in Kraft. Dort (Anhang III/Punkt 4)
werden auch die Prinzipien des Integrierten Pflanzenschutzes
definiert: " Nachhaltigen biologischen, physikalischen und anderen
nichtchemischen Methoden ist der Vorzug vor chemischen Methoden zu
geben, wenn sich mit ihnen ein zufrieden stellendes Ergebnis bei der
Bekämpfung von Schädlingen erzielen lässt." Feldversuche der letzten
sieben Jahre in Ungarn, Italien und Österreich haben die hohe
Wirksamkeit der biologischen Maiswurzelbohrerbekämpfung bestätigt.

Politik für Agro-Konzerne?

"Leider entsteht der Eindruck, dass den Pflanzenschutzmitteln
global agierender Konzerne durch Agrarpolitik und Agrarbehörden immer
noch der Vorzug gegeben wird. Das ist bedauerlich, da biologische
Bekämpfungsmaßnahmen nützlingschonend sind und klar von Gesellschaft
und Handel gewünscht werden. Zudem werden diese oft auch von kleinen
und mittelständischen Unternehmen hergestellt. Diese können zwar auf
Grund ihrer Kapitalausstattung keine Agrar-Lobbyisten beschäftigen,
bieten dafür jedoch ein hohes, an Marktanforderungen angepasstes
Innovationspotenzial. Ausserdem sind deren Produkte für Mensch und
Umwelt zuträglicher", so die Sprecherin des IBMA D/A.

www.ibma-da.org

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