• 25.02.2014, 15:25:39
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  • OTS0243 OTW0243

OeNB-Zentralbetriebsrat Kocmich: "Erwartetes Urteil vom Arbeitsgericht"

Urteil ebnet weiteren Weg zur verfassungsrechtlichen Überprüfung von Privatverträgen

Utl.: Urteil ebnet weiteren Weg zur verfassungsrechtlichen
Überprüfung von Privatverträgen =

Wien (OTS) - "Das Ziel unserer Klage war und ist die Überprüfung
durch den Verfassungsgerichtshof, ob der gesetzliche Eingriff in
privatrechtliche Verträge möglich ist. Auf Grund der gesetzlichen
Situation musste das Erstgericht unsere Klage abweisen, da es unsere
verfassungsrechtlichen Bedenken weder prüfen, noch dem VfGH selbst
vorlegen kann. Es ist somit das von uns erwartete Urteil, das den
weiteren Weg zum VfGH ebnet", kommentiert
OeNB-Zentralbetriebsratsvorsitzender Robert Kocmich das heute
ergangene Urteil zu der im Herbst 2013 eingebrachten Klage gegen den
Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 von OeNB-MitarbeiterInnen
und -PensionistInnen.

Abschließend weist Kocmich darauf hin, dass seit 20 Jahren die
Rechtskonformität der Verträge in Frage gestellt werde, ebenso lange
attestierten zahlreiche Gutachten, dass man Verträge dieser Art nicht
ändern könne. Die Klage gäbe erstmals die Gelegenheit, das
gerichtlich und insbesondere verfassungsjuristisch klären zu können.
"Darin liegt auch das Interesse aller BürgerInnen, die Klage
ausjudiziert zu bekommen. Denn welcher Kaufvertrag, Mietvertrag oder
eben Arbeitsvertrag ist noch sicher, wenn die jeweilige Regierung
jederzeit einseitig eingreifen kann", stellt Kocmich die rhetorische
Frage.

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