• 20.02.2014, 10:21:19
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ÖAMTC: Beschädigtes Pickerl durch Eiskratzen - hohe Strafen drohen (+Foto)

Für Ersatzplakette ist Prüfgutachten im Original nötig

Utl.: Für Ersatzplakette ist Prüfgutachten im Original nötig =

Wien (OTS) - In den vergangenen Wochen hatten Autofahrer vielerorts
mit vereisten Scheiben zu kämpfen. Beim Eiskratzen kann es schnell
einmal passieren, dass man das Pickerl auf der Frontscheibe
versehentlich beschädigt. In so einem Fall sollte man rasch handeln,
denn bei Unlesbarkeit der Prüfplakette kann es teuer werden. "In der
Praxis liegt die übliche Strafhöhe bei etwa 100 Euro", weiß
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Theoretisch reicht der Strafrahmen
sogar bis 5.000 Euro." Eine Ersatzplakette kann an jedem
ÖAMTC-Stützpunkt für 1,45 Euro ausgestellt werden. Vorzuweisen sind
dabei der Zulassungsschein und das aktuellste Prüfgutachten. "Das
Prüfgutachten gilt als amtliches Dokument und wird für die
Ausstellung des neuen Pickerls im Original benötigt", erklärt der
Experte.

Ab Oktober wird Pickerl-Ausgabe elektronisch erfasst

Ab 1. Oktober 2014 wird die Ausgabe aller Begutachtungsplaketten in
Österreich elektronisch erfasst. Man erhofft sich dadurch unter
anderem einen verbesserten Schutz gegen Missbrauch. Benötigt man dann
ein Ersatzpickerl, wird der Vorgang erleichtert, weil das
Prüfgutachten elektronisch hinterlegt ist. Somit hat die jeweilige
Begutachtungsstelle Zugriff auf die benötigten Daten. Der
ÖAMTC-Chefjurist klärt auf: "Für den Konsumenten ändert sich nichts.
Das Prüfpickerl muss weiterhin außen am Pkw angebracht werden."
Gleichzeitig übt Hoffer an dieser Vorschrift, die §57a-Plakette an
der Außenseite der Windschutzscheibe anzubringen, Kritik: "Dort ist
sie anfällig für Beschädigungen." Er fordert daher: "Das Pickerl muss
so gestaltet werden, dass es innen angebracht werden kann." So
könnten lästige und vor allem unnötige Beschädigungen vermieden
werden.

Aviso an die Redaktionen:
Ein Foto zu dieser Aussendung ist unter www.oeamtc.at/presse
verfügbar.

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