- 19.02.2014, 12:55:52
- /
- OTS0141 OTW0141
AK Kärnten ersparte Konsumenten 6,7 Millionen Euro
In fünf Jahren führten die AK-Konsumentenschützer 176.513 Beratungen durch
Utl.: In fünf Jahren führten die AK-Konsumentenschützer 176.513
Beratungen durch =
Klagenfurt (OTS) - Eine beachtliche Bilanz kann der
AK-Konsumentenschutz vorweisen. In den vergangenen fünf Jahren hat
die AK im Zuge von 176.513 Beratungen 6,7 Millionen Euro für die
Kärntner Konsumenten erstritten. Mit Abstand die meisten Anfragen
betrafen mit 41.032 Beratungen das Miet- und Wohnrecht. An zweiter
Stelle rangieren 25.982 Anfragen zu Garantiefällen, Verträgen,
Gutscheinen und Dienstleistungen. Am dritthäufigsten ging es um
Internetabzocke mit 17.706 Beratungen.
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Zahl der Beratungen
steigt. Im Vorjahr verzeichneten die Experten 37.460 Anfragen. Das
sind um 13,2 Prozent mehr als noch im Jahr 2012. Im Vorjahr
intervenierte die AK in 1.842 Fällen und ersparte den Konsumenten
rund 610.000 Euro.
Der Großteil der Klienten, rund 60 Prozent, sind übrigens keine
AK-Mitglieder. "Der Konsumentenschutz steht allen Kärntnern kostenlos
zur Verfügung. Ob jemand AK-Mitglied ist oder nicht, spielt keine
Rolle", sagt AK-Präsident Günther Goach.
Ein immer häufiger auftretendes Problem ist die geplante
Obsoleszenz. Heißt, dass Produkte geplant kaputt gehen, weil der
Hersteller will, dass der Kunde die Reparatur zahlt oder ein neues
Produkt kauft. Wird zum Beispiel der neue Fernseher nach sechs
Monaten kaputt, ist es extrem schwer dafür eine Entschädigung zu
erhalten. Nach der sechsmonatigen Frist muss nämlich der Kunde
nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Ein
Rechtsstreit inklusive Gutachten kostet aber Geld und deshalb
verzichten die meisten Konsumenten darauf. Die AK fordert deshalb,
dass in jedem Fall nicht der Konsument sondern der Unternehmer
beweisen muss, dass das Produkt beim Kauf frei von Mängeln war.
Eine weitere AK-Forderung betrifft Verträge, die am Telefon
abgeschlossen werden. Sie dürfen nur gültig werden, wenn eine
schriftliche Bestätigung vom Konsumenten vorliegt. Die
EU-Verbraucherrechte-Richtlinie ermöglicht dies den EU-Staaten. Im
aktuellen Gesetzesentwurf sind allerdings nur Cold Calling-Telefonate
(unerwünschte Werbeanrufe) enthalten, die Regelung muss aber alle
Telefon-Verträge umfassen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKK