• 19.02.2014, 10:47:49
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  • OTS0079 OTW0079

Brunner: Voestalpine überschreitet mit Klage gegen Umweltdachverband rote Linie

Grüne fordern Einstellung der Klage

Utl.: Grüne fordern Einstellung der Klage =

Wien (OTS) - "Mit ihrer Klage gegen den Umweltdachverband hat die
Voestalpine eine rote Linie überschritten. Mit diesem
Einschüchterungsversuche tut sich das Unternehmen selbst keinen
Gefallen", sagt die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner.
Der Linzer Stahlkonzern hat den Umweltdachverband nach deren
Vorwürfen über den Einsatz von Stahlwerksschlacken im Straßenbau
sowie möglicher Hinterziehung von Altlastengebühren, auf fünf
Millionen Euro geklagt. "Auch wenn es offenbar unterschiedliche
Einschätzungen über die inhaltliche Bewertung der Vorwürfe gibt, so
steht in Bezug auf die Klage die gesamte Umweltbewegung Österreichs
hinter dem Umweltdachverband. Es sollte eine Selbstverständlichkeit
sein, dass engegierte Bürgerinnen und Bürger sowie
Umweltschutzorganisationen ohne Angst vor Verfolgung vom Staat oder
existenzbedrohende Klagen von Konzernen zum Wohle der Allgemeinheit
arbeiten können. Wir fordern daher eine sofortige Einstellung der
Klage", so Brunner.

"Die Bedenken des Umweltdachverbands in Bezug auf die
Umweltauswirkungen von LD-Schlacken, die im Straßenbau verwendet
werden, sind ernsthaft zu prüfen, um jeden Zweifel auszuräumen. Ich
begrüße daher die Einberufung eines Experten-Dialogs von Seiten des
Umweltbundesamtes Anfang März und appelliere an alle Beteiligten sich
an dieser Stelle mit diesem Thema zu befassen und nicht vor Gericht",
fordert Brunner. Die Ergebnisse dieses Dialogs werden in die
Baustoffrecyclingverordnung einfließen, die darüber entscheiden wird,
ob LD-Schlacke im Straßenbau weiterhin verwendet werden kann oder
nicht. "Ich vertraue in dieser Sache auf das Österreichische
Umweltbundesamt und gehe davon aus, dass der Diskussionsprozess
gerade bei so einer heiklen Materie so transparent wie möglich
gestaltet werden wird", hält Brunner fest.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

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