- 19.02.2014, 09:18:12
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Nach Arbeitsschluss, Krankenstand und Urlaub - kein SMS und keine E-Mails
Wien (OTS) - Die Bundesvertretung 9 in der GÖD, Gesundheits- und
Sozialberufe fordert verbindliche Rechtsnormen, welche die
unerträgliche Psychische Belastung von Arbeitnehmern durch
Handynachrichten, SMS und Telefonaten durch den Dienstgeber oder
seinen Vertreter außerhalb der Dienstzeit unter strafrechtliches
Verbot stellen.
Dienstnehmer vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich bedürfen
der notwendigen Ruhephasen um ihren anstrengenden Dienst ohne Schaden
für Patienten erfolgreich durchführen zu können. Die ständige
Arbeitsverdichtung durch mangelnde Personalaufstockung bewirkt
ohnedies eine wesentliche Gefährdung der körperlichen Sicherheit von
Patienten und betreuten Menschen. Die Erhöhung der burn out Rate im
letzten Dezenium ist mittlerweile allgemein bekannt und sollte die
Manager von Gesundheits- und Sozialbetreuungseinrichtungen längst
bewegen für Arbeitsplatzqualität in ihren Einrichtungen zu sorgen.
Evaluierung der Arbeitsbedingungen wurden zwar in der Novelle zum
ANSchG vorgesehen ohne jedoch konkrete Maßnahmen gesetzlich
verbindlich aufzunehmen.
Der Vorsitzende der Bundesvertretung 09 in der GÖD, Johann Hable,
fordert den zuständigen Minister auf diesbezügliche die notwendigen
Schritte zu setzen um den Arbeitnehmern ihre Arbeit ohne weitere
persönliche Schäden zu ermöglichen.
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