- 19.02.2014, 08:37:03
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Der Fachverband der Film- und Musikindustrie zur Speicherabgaben-Diskussion: Jetzt bitte sachlich diskutieren!
Wien (OTS) - Die nahezu zeitgleichen Ankündigungen des
Justizministers Herrn Dr. Wolfgang Brandstetter und des
Kanzleramtsministers für Kultur und Medien, Dr. Josef Ostermayer, in
der kommenden Urheberrechtsgesetznovelle die von der Kunst- und
Kulturwirtschaft geforderte Erweiterung der Leerkassettenabgabe auf
digitale Speichermedien vorsehen zu wollen, hat leider zu den
erwarteten Schnellschuss-Reaktionen der Opposition und der
Konsumentenseite - vertreten durch die Arbeiterkammer (!) - geführt.
Einmal mehr wurden Argumente aus dem Fundus gezogen, die sich
bereits in der Endphase der Diskussion der vergangenen
Legislatur-Periode als falsch heraus gestellt haben.
Die Tatsache, dass aufgrund des am 17.12.2013 entschiedenen
positiven Erkenntnis des Obersten Gerichtsshofes (Rs 4 Ob 138/13t)
viele Handelsunternehmen die Speicherabgabe längst schon einbehalten,
hat nicht dazu geführt, dass die Märkte für diese
Digitalspeichermedien eingebrochen sind, Die längst obsoleten
Horrorsummen, die 2014 vor allem aus einer Plattform der
Digitalwirtschaft im Zusammenhang mit der Speicherabgabe kolportiert
wurden, haben sich längst als Falschmeldung erwiesen.
Das Erkenntnis des OGH in der Rechtssache Austro Mechana gegen
Hewlett-Packard gibt endlich die Chance, das Thema auf einer
sachlicheren Ebene zu behandeln. Durch dieses Urteil des Obersten
Gerichtshofes und die dort vorgesehene Rückverweisung an den
Gerichtshof erster Instanz, haben sich die rechtlichen
Rahmenbedingungen im Sinne der Argumentation der Kulturwirtschaft
bestätigt.
So hat doch der oberste Gerichtshof eindeutig bestätigt, dass
Festplatten dem Grunde nach in die Leerkassettenvergütung
einzubeziehen sind und die Multifunktionalität der einbezogenen
Medien den grundsätzlichen Anspruch der Rechteinhaber auf "gerechten
Ausgleich" nicht verhindern kann.
Wenngleich davon auszugehen ist, dass dieses Verfahren weiter
geführt wird, wäre es nun sicher im Interesse der hauptbeteiligten
Gruppen - also der Gesamtvertragspartner - Vorschläge und Lösungen zu
erarbeiten, die sowohl den hinlänglichen begründeten Ansprüchen der
Rechteinhaber Rechnung tragen, als auch den berechtigten Wünschen des
Elektrohandels nach einer langfristig berechenbaren Basis für die zu
leistenden Vergütungen. Guten Willen vorausgesetzt müsste sich hier
ein vernünftiges Ergebnis finden lassen. In Deutschland hat sich
gerade (am 27.1.2014) durch eine Einigung der
Verwertungsgesellschaften mit dem Hightech-Verband BITKOM über die
Höhe urheberechtlicher Abgaben für Computer gezeigt, dass tragfähige
Kompromisse möglich sind, die "Unternehmen und Verbrauchern
Rechtssicherheit für die kommenden Jahre" bieten (so BITKOM GF
Rohleder)
Die atemlosen Reaktionen - in wessen Interesse immer? - von Teilen
der Opposition, der jungen SP und der Konsumentenschutzfraktion der
eigentlich im Arbeitnehmerinteresse tätigen AK (sind Kunstschaffende
keine Arbeitnehmer?) führen weiterhin nur dazu, dass berechtigte
Einnahmen der Künstler aus der Privatkopie geschmälert werden und die
unsichere Situation hinsichtlich vergangener und zukünftiger
Ansprüche aus der Leerkassettenvergütung für die betroffenen
Wirtschaftskreise in die Verlängerung geht.
Dem Kanzleramtsminister Dr. Ostermayer und Justizminister Dr.
Brandstetter ist für die klare Iniatiative zu danken; die kommende
Urheberrechtsnovelle muss in ihrer Gesamtheit sachlich und umfassend
diskutiert werden.
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