• 18.02.2014, 12:00:22
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DLA Piper veranstaltet Corporate Breakfast

Wien (OTS) - "Update Hauptversammlung" lautete das Thema des
Corporate-Breakfast der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper
Weiss-Tessbach am 13. Februar. Über 30 Interessenten waren der
Einladung gefolgt und brachten sich in Sachen Auskunftsrecht,
Kapitalmaßnahmen und Interessenkonflikte unter Aktionären auf den
neuesten Stand.

Dr. Maria Doralt, Partnerin in der Corporate Gruppe von DLA Piper
Weiss-Tessbach, gab ein Update zum Thema Auskunftsrecht und zu
aktuellen Entscheidungen rund um die Hauptversammlung (Entlastung,
Related-Party Transactions, Delisting, Wahlen in den Aufsichtsrat).
Anhand von Fallbeispielen veranschaulichte Maria Doralt Umfang und
praktische Bedeutung des Auskunftsrechts und ging auf die zahlreichen
Fragen aus dem Publikum ein. Dr. Christian Temmel, ebenfalls Partner
in der Corporate Gruppe, informierte anschließend über
Kapitalmaßnahmen in der Hauptversammlung, wobei er besonders auf das
Bezugsrecht, bedingtes Kapital und den Nominalbetrag bei
Kapitalerhöhungen einging.

Mögliche Interessenskonflikte unter den Aktionären waren Thema des
Beitrags von Dr. David Christian Bauer, Partner und Leiter der
Litigation & Regulatory Gruppe bei DLA Piper Weiss-Tessbach. Wenn
einzelne Aktionäre sich durch den Erwerb von Stimmrechtsvollmachten
zusammenschließen um bestimmte Entscheidungen der Geschäftsleitung zu
beeinflussen, spricht man von "Shareholder Activism" oder "Proxy
Fights".

"Die angeregte Diskussion zeigt, dass viele Fragen rund um die HV
im Fluss sind und die Praxis sehr beschäftigen. Vor allem die jüngste
deutsche Rechtsprechung wirft spannende Fragen auf: Was passiert wenn
die Wahl eines Aufsichtsrates nichtig war und dies erst Monate oder
Jahre später gerichtlich fest steht? Was passiert, wenn sogenannte
Related-Party-Transactions nicht vom AR in der korrekten Art und
Weise genehmigt waren ? Welche Folgen hat das für die Entlastung des
Vorstands und des Aufsichtsrats? Und: kann man angesichts der neuen
deutschen Rechtsprechung ein Delisting tatsächlich ohne HV Beschluss
und ohne Übernahmeangebot durchführen? Das große Interesse an unserem
Corporate Breakfast freut uns sehr! Wir werden die Diskussion beim
nächsten Mal fortsetzen", sagt Dr. Maria Doralt.

Über DLA Piper

DLA Piper ist eine der weltweit größten und führenden
Anwaltskanzleien. Mit 4.200 Juristen in mehr als 30 Ländern in
Europa, Asien, Australien dem Nahen Osten sowie Nord- und
Zentralamerika bietet DLA Piper ein umfassendes
Rechtsberatungsangebot. In Österreich ist die Kanzlei durch DLA Piper
Weiss-Tessbach mit einem Büro in Wien (etwa 60 Juristen) vertreten.

Weiterführende Informationen: www.dlapiper.com/austria.

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