• 17.02.2014, 15:10:59
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Das Ungemach, wenn die Gleitsichtbrille nicht passt!

Wien (OTS) - Die Sehstärkenbestimmung für Gleitsichtgläser MUSS exakt
sein! Unter "Refraktionsfehler, Arztirrtum und Unverträglichkeit"
eingestufte Unstimmigkeiten unzufriedener oder unglücklicher
Gleitsichtbrillenkäufer führten in der Vergangenheit meist zu einem
kostenlosen Umtausch der Glashersteller. Das ist heute aus
betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich, erklärt KR Anton
Koller, MSc., Fachgruppenobmann der Gesundheitsberufe Wien, zur
aktuellen Situation. Das volle Risiko trägt also der Augenoptiker.

Laut Sozialversicherung ist "die Brille" ein im ASVG taxativ
aufgezählter "Heilbehelf" und bedarf zwingend einer ärztlichen
Verordnung. Logischerweise darf diese nicht verändert werden.
Andererseits ist der Augenoptiker als "Hersteller" gemäß dem
Medizinprodukte- und Produkthaftungsgesetz (ABGB) und der Normen
(ON/ISO 9000, ON/EN 46000) für die "Auslegung" und
"Funktionsfähigkeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung" verantwortlich
und haftbar. Der Augenoptiker steckt also im Spannungsfeld zwischen
der Unveränderbarkeit des ärztlichen Rezepts und seiner Verantwortung
für die Funktionsfähigkeit der Brille. Zusätzlich wird der
Augenoptikerschaft, die - da nicht überprüft - quasi logischerweise
"Schuld" an der unverträglichen Brille ist, ein Spannungsfeld zu
ihren Kunden beschert, in dem sowohl Kunden als auch Augenoptiker
zwischen den Sesseln sitzen. Stimmt die augenärztliche Verordnung
NICHT, entsteht nach Lage der Gesetze und Vorschriften eine
Diskrepanz, für die der Augenoptiker haften soll.

Die daraus entstandene Realität sieht in etwa so aus, dass 50 %
der Augenoptiker das ärztliche Brillenrezept ausführen. Somit können
sie der gemäß ISO 9000 erforderlichen "Validierung" der
Brillenverordnung - die ja in den Augen eines Augenarztes eine
Ungeheuerlichkeit wäre - nicht nachkommen. Darum verweigern sie dann
aber auch dem Kunden gegenüber die Sanierung der Reklamation, da ja
der "Arzt" Schuld für das Ungemach hat.

Die Augenoptiker wollen keine medizinischen Leistungen
diskreditieren! Kranke Augen können nur von Augenärzten behandelt
werden. Dennoch ist die Argumentation der Augenärzte, dass Optiker
zwischen krank und gesund nicht unterscheiden können, inhaltslos.
"Wenn man einen Maßschuh benötigt, geht man auch nicht zum
Orthopäden, sondern zum Maßschuster", vergleicht KR Anton Koller.
Deshalb empfehlen Augenoptiker, Brillenwerte dort ausmessen zu
lassen, wo sie auch angefertigt werden.

In Zeiten, wo Leistungen der Sozialversicherung für Brillen gleich
Null sind, sollte der Kunde ein All-in-One-Service vom Augenoptiker
verlangen. Also, Stärkenbestimmung UND Brille. Für
Sehstärkenbestimmungen und Sehbehelfe sind Augenoptiker die Experten.
Und damit ist auch die Haftungsfrage eindeutig festgelegt.

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