• 14.02.2014, 12:51:09
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EU-Kommissionsvertreter Kühnel zur Übergabe einer Petition zu staatlicher Förderung von Energie

Wien (OTS) - Am letzten Tag der derzeit laufenden öffentlichen
Konsultation, die die EU für einen "Entwurf von Leitlinien für
staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen für 2014-2020"
durchführt, haben österreichische Umweltschutzorganisationen eine
Petition an den Vertreter der EU-Kommission, Mag. Richard Kühnel,
überreicht.

Anlässlich der Übergabe meinte Kühnel: "Ich danke für die Übergabe
der Petition, da sie ein wichtiger Beitrag für die Meinungsbildung in
der EU ist. Wir wollen europaweit ein möglichst breites Spektrum an
Meinungen sammeln, die dann in den Gesetzesvorschlag der
EU-Kommission fließen. Im konkreten Beispiel geht es um die
Absicherung der Energieversorgung und den damit zusammenhängenden
Umweltschutz. Dabei stehen das Interesse der Konsumenten sowie eine
nachhaltige und leistbare Energieabsicherung genauso im Mittelpunkt
wie Umweltschutzbelange."

Mit der Konsultation möchte die EU-Kommission Stellungnahmen von
Mitgliedstaaten, Interessengruppen sowie Bürgerinnen und Bürgern zum
Entwurf von Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen für den
Zeitraum 2014-2020 einholen. In dem Leitlinienentwurf werden die
Bedingungen genannt, unter denen staatliche Beihilfen als mit dem
Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können. Der Vorschlag beruht
auf der Entscheidungspraxis der Kommission sowie ihrer Analyse der
derzeitigen marktpolitischen Bedingungen im Umwelt- und
Energiesektor. Der Inhalt dieser Konsultation ist nicht als
offizieller Standpunkt der Europäischen Kommission zu verstehen.

Im Sinne von Transparenz und Offenheit informiert die EU-Kommission
regelmäßig über ihr Presseportal Rapid über neue öffentliche
Konsultationen und die später damit zusammenhängenden
Gesetzesvorschläge, die an das EU-Parlament und den EU-Rat
weitergeleitet werden. EU-Parlament und EU-Rat müssen sich dann über
den Vorschlag verständigen, der auch nochmal überarbeitet werden
kann, wenn sich keine Mehrheiten finden. Letztlich muss ein
Gesetzesvorschlag sowohl vom EU-Parlament als auch dem EU-Rat, dem
Minister der Mitgliedsstaaten angehören, verabschiedet werden. Eine
Übersicht zu laufenden öffentlichen Konsultationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm

Öffentliche Konsultation "Entwurf von Leitlinien für staatliche
Umweltschutz- und Energiebeihilfen für 2014-2020":
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_state_aid_environm
ent/index_de.html

Rapid-Presseportal der EU-Kommission:
http://europa.eu/rapid/midday-express.htm

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