• 14.02.2014, 10:18:15
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Urteil rechtskräftig: Presserat gewinnt gegen Mediengruppe "Österreich"

Wien (OTS) - Das Urteil des Handelsgerichts Wien in dem ersten
Prozess zwischen der Mediengruppe "Österreich" und dem Presserat ist
rechtskräftig (HG Wien 10 Cg 44/12v-17). Die Mediengruppe wollte es
dem Presserat generell verbieten, zu Artikeln in der Tageszeitung
"Österreich" Stellung zu nehmen. Das Hauptargument der Zeitung: Der
Presserat greife unlauter in den Wettbewerb ein. Gegen das klar zu
Gunsten des Presserats ausgefallene Urteil hat "Österreich" nicht
berufen.

Urteil stärkt Meinungsfreiheit

Auf den Punkt gebracht stärkt das Urteil des HG Wien die
Meinungsfreiheit in Österreich: Laut Gericht stehe es jedem zu, über
Inhalt und Qualität von Artikeln in einer Tageszeitung zu urteilen
und seine Meinung darüber öffentlich zu äußern - das gelte
selbstverständlich auch für den Presserat. Wenn es um Themen von
öffentlichem Interesse geht, müssen auflagenstarke Zeitungen selbst
reißerisch vorgetragene Kritik aushalten. Ihr Ansehen sei dadurch
nicht gefährdet. Sachliche Meinungsäußerungen wie jene der Senate des
Presserats, nämlich ob ein Zeitungsartikel nicht mit dem Ehrenkodex
für die österreichische Presse vereinbar sei, können das Ansehen
einer Zeitung erst recht nicht gefährden, so das Gericht weiter.
Das HG Wien bestätigte die Unabhängigkeit und die professionelle
Arbeit des Presserats. Mit der Zeitung "Österreich" sei der Presserat
nach Meinung des Gerichts sogar zurückhaltend umgegangen.
Auch die ideellen Ziele des Presserats würdigte das Gericht: Dem
Presserat gehe es um die Förderung der Pressefreiheit, nicht um den
Wettbewerb zwischen den Zeitungen.

Sachkritik wichtig für Demokratie

Prof. Bernd Schilcher, der frühere Ordinarius für Zivilrecht an der
Universität Graz, kommentiert das Urteil des HG Wien so: "Sachliche
Kritik muss in einer offenen Gesellschaft immer erlaubt sein. Der
Austausch von unterschiedlichen Meinungen ist ein entscheidendes
Element für eine lebendige Demokratie. "Österreich" war anwaltlich
schlecht beraten, hier einen Prozess vom Zaun zu brechen."

Zweiter Prozess der Mediengruppe "Österreich"

Die Mediengruppe "Österreich" führt derzeit noch einen weiteren
Prozess gegen den Presserat. Der Hintergrund: Der Presserat hat wegen
eines sehr wohlwollenden Artikels in "Österreich" bei der
Arbeiterkammer und der Frauenministerien formlos nachgefragt, ob
dabei Werbegeld geflossen sei. Da die AK und die Frauenministerin
finanzielle Zuwendungen verneint haben, hat der Presserat hier kein
Verfahren eingeleitet. "Österreich" meint hier einen
Wettbewerbsverstoß zu erkennen.

Die erste Verhandlung zu diesem zweiten Prozess findet im März statt.
Presserats-Geschäftsführer Alexander Warzilek merkt dazu an: "Es ist
mehr als ungewöhnlich, dass eine Zeitung, die täglich recherchiert,
dem Presserat das Nachfragen gerichtlich verbieten lassen möchte.
Eine gewissenhafte und sorgfältige Recherche ist eine journalistische
Grundregel, die auch für uns wichtig ist. Die Entscheidung im ersten
Prozess gibt uns Auftrieb für den zweiten."

Die nunmehr rechtskräftige Entscheidung des HG Wien ist unter
www.presserat.at weiterhin abrufbar (Punkt "Aktuell").

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