• 12.02.2014, 13:07:18
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Kommentar zum Investmentfondsgesetz: Ein Wälzer wider Willen

Prominente Vorstellung des Standardwerks in der Wiener Börse

Im Bild: Dr. Franz Rudorfer (Geschäftsführer der
Bundessparte Bank und Versicherung der WKO), Mag. Klaus Kumpfmüller
(Vorstand der Finanzmarktaufsicht), Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss,
LL.M. (Professorin am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an
der Wirtschaftsuniversität Wien), Priv.-Doz. MMag. Dr. Martin Oppitz
(Rechtsanwalt Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH), Prof. (FH) Mag. Otto
Lucius (Geschäftsführer Bank Verlag), Dr. Heinz Macher (Leiter
Recht, Steuern und Compliance, Raiffeisen Kapitalanlage GmbH), Dr.
Dieter Buchberger, LL.M. (Rechtsanwalt Baker & McKenzie Diwok
Hermann Petsche Rechtsanwälte GmbH) - von links nach rechts.

Utl.: Prominente Vorstellung des Standardwerks in der Wiener Börse =

Wien (OTS) - Über 100 Besucher drängten sich gestern Abend in der
Säulenhalle der Wiener Börse - doch in einem Punkt schienen sich alle
einig zu sein: Der Gesetzgeber hat es mit der Neuregelung des
Investmentfondsgesetzes sehr gut gemeint. "Wenn ein Gesetz von 39 auf
über 200 Paragraphen anwächst, dann spiegelt das Österreichs Vorliebe
zu überschießenden Regelungen wider", merkte Keynote-Speaker Franz
Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in
der Wirtschaftskammer Österreich, amüsiert an.

Dieter Buchberger, Rechtsanwalt und Investmentfonds-Experte bei
Baker & McKenzie sowie einer der Herausgeber des Kommentars, konnte
dem neuen Gesetz aber auch Positives abgewinnen: "Auf der Haben-Seite
stehen die gestiegene Rechtssicherheit, der erleichterte Zugang zum
europäischen Binnenmarkt für Fondsanbieter und die erhöhte
Transparenz für Anleger."

Auch Heinz Bednar, Präsident der Vereinigung Österreichischer
Investmentgesellschaften, zeigte sich erschlagen von der
Regelungsdichte des 2011 in Kraft getretenen Gesetzes. Er wies auf
die große Zahl kleinerer und mittlerer Mitgliedsbetriebe hin, für die
die Implementierung des Gesetzes eine große Herausforderung
darstelle.

Umso dankbarer zeigten sich alle Anwesenden, mit der Neuauflage
des Kommentars zum Investmentfondsgesetz nun einen verlässlichen
Wegweiser durch die hochkomplexe Rechtsmaterie in Händen zu halten -
auch wenn die Hände kräftig sein müssen: Mit über 2000 Seiten stellte
das Werk nicht nur für den Bank-Verlag und das fast 20-köpfige
Autorenteam eine gewaltige Herausforderung dar - auch die Druckerei
kämpfte mit der Produktion des mehr als 2,5 Kilogramm schweren
Wälzers.

Der Kommentar zum Investmentfondsgesetz (2184 Seiten, 220 Euro)
ist im Buchhandel sowie beim Bank-Verlag erhältlich.

Über Baker & McKenzie

Lange bevor der Begriff "Global Player" modern wurde, hatte Baker
& McKenzie die Vision einer globalen Wirtschaftskanzlei bereits
verwirklicht. 1949 von Russell Baker und John McKenzie in Chicago
gegründet, zählt Baker & McKenzie heute mit mehr als 4.100 Anwälten
an 74 Standorten und einem weltweiten Umsatz von über 2,4 Milliarden
US-Dollar im vergangenen Geschäftsjahr zu den größten und
leistungsstärksten Anwaltskanzleien der Welt.

Auch das Wiener Büro fühlt sich der Vision der Gründer
verpflichtet. In Österreich vertreten rund 35 Juristen mit
ausgewiesener fachlicher Expertise und internationaler Erfahrung die
Interessen ihrer Mandanten. Als eine der führenden österreichischen
Anwaltskanzleien berät die Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte GmbH
als ein Mitglied von Baker & McKenzie nationale und internationale
Unternehmen und Institutionen auf allen Gebieten des
Wirtschaftsrechts. Weitere Informationen über Baker & McKenzie /
Diwok Hermann Petsche finden Sie unter www.bakermckenzie.com bzw.
www.dhplaw.at.

Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte GmbH ist ein Mitglied von
Baker & McKenzie International, einem Verein nach dem Recht der
Schweiz mit weltweiten Baker & McKenzie-Anwaltsgesellschaften. Der
allgemeinen Übung von Beratungsunternehmen folgend, bezeichnen wir
als "Partner" einen Freiberufler, der als Gesellschafter oder in
vergleichbarer Funktion für ein Mitglied von Baker & McKenzie
International tätig ist. Als "Büros" bezeichnen wir die
Kanzleistandorte der Mitglieder von Baker & McKenzie International.

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