• 12.02.2014, 12:12:16
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Pendlerrechner online

Pendlerpauschale auf Knopfdruck ausrechnen

Utl.: Pendlerpauschale auf Knopfdruck ausrechnen =

Wien (OTS) - Ein absolutes Novum in der Pendlerförderung hat heute
das Bundesministerium für Finanzen (BMF) präsentiert: der
Pendlerrechner ist online. Dieses Produkt ist ein Musterbeispiel in
Sachen Verwaltungsvereinfachung und stellt maximales Service für die
Bürgerinnen und Bürger dar. Mittels dieser europaweit einzigartigen
Umsetzung kann für bis zu 500.000 Bürgeranfragen pro Tag
rechtsverbindlich ermittelt werden, ob ein allfälliges
Pendlerpauschale inkl. des zu berücksichtigenden Pendlereuro zusteht
oder nicht. Steht laut Pendlerrechner ein Pendlerpauschale und ein
Pendlereuro zu, kann das Ergebnis ausgedruckt werden. Dieser Ausdruck
ist für den Bezug der Förderung ab 2014 entweder beim Arbeitgeber
abzugeben oder für die Einkommensteuerveranlagung des jeweiligen
Jahres aufzubewahren.

Mehrwert des Pendlerrechners
Mit einem Knopfdruck kann sich nun jede Bürgerin und jeder Bürger
informieren, ob sie oder er im steuerlichen Sinne Pendlerin oder
Pendler ist und daher von einer allfälligen Pendlerförderung
profitieren kann. Dabei wird nun rechtsverbindlich Auskunft über die
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gegeben und auch
festgestellt, ob dabei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels
zumutbar oder unzumutbar ist. Der Pendlerrechner basiert auf den
Wegenetzdaten der jeweiligen Infrastrukturbetreiber sowie auf den
aktuellen Fahrplandaten der Verkehrsbetriebe. Unzumutbarkeit kann
sich aus der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen einerseits
oder andererseits daraus ergeben, dass ein Massenbeförderungsmittel
tatsächlich nicht oder nur so verkehrt, dass dabei erheblich längere
Zeitdauern in Kauf genommen werden müssen.

Rechtsverbindlichkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der
Ausdruck der persönlichen Pendlerrechnerabfrage nicht nur Nachweis
für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros
bei der Veranlagung ist, sondern auch als amtlicher Vordruck zur
Geltendmachung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros beim
Arbeitgeber dient.

Zeiträume und Fristen
Der Pendlerrechner ist künftig ab der Veranlagung für das
Kalenderjahr 2014 anzuwenden. Wenn die Lohnsteuer im Abzugswege
erhoben wird, gilt die Anwendung des Pendlerrechners für
Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2013 enden. Auch
diejenigen, die bei ihrem Arbeitgeber bereits ein Formular L34
("Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales ab
01.01.2013") abgegeben haben, müssen bis spätestens 30. Juni 2014
einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners beim
Arbeitgeber abgeben. Für Zeiträume davor ist der Pendlerrechner nicht
anzuwenden.

Gesetzlicher Auftrag
Der Pendlerrechner wurde unter der Federführung des BMF und in
Kooperation mit der Verkehrsauskunft Österreich (VAO) entwickelt. Mit
dem Angebot des Pendlerrechners erfüllt das Bundesministerium für
Finanzen seinen gesetzlichen Auftrag auf Grundlage der so genannten
Pendlerverordnung, mit der die Pendlerförderung 2013 neu geregelt
wurde. Die Pendlerverordnung wurde am 19. September 2013 im
Bundesgesetzblatt II Nr. 276/2013 veröffentlicht. Der Pendlerrechner
ist eine der darin festgelegten Maßnahmen. Weiters berücksichtigt der
Pendlerrechner die rechtlichen Grundlagen im Einkommensteuergesetz (§
16 Abs. 1 Z 6 EStG, § 33 Abs. 5 Z 4 EStG), die Pendlerverordnung
sowie die Lohnsteuerrichtlinien.

Einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten findet man
direkt in der Abfragemaske des Pendlerrechners über den Link "Häufige
Fragen zum Pendlerrechner".

Der Pendlerrechner wird auf der Website des Bundesministeriums für
Finanzen bereitgestellt: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/

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