• 12.02.2014, 09:00:32
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Weg mit der Vorratsdatenspeicherung

DanubeIT fordert sofortiges Ende der Bespitzelung von Bürgern und Unternehmen in Österreich

Utl.: DanubeIT fordert sofortiges Ende der Bespitzelung von Bürgern
und Unternehmen in Österreich =

Wien (OTS) - Beim Danube IT Forum stellte sich Johann Ehm,
Geschäftsführer der Danube IT Services GmbH, gegen die
Vorratsdatenspeicherung, indem er seine Kunden vor der
Vorratsdatenspeicherung schützt.

Viele Länder in Europa wehren sich heftig gegen diese EU-Vorlage,
insbesondere nach den Enthüllungen von Edward Snowden. Sie blockieren
oder setzen sie erst gar nicht um. In Österreich jedoch wurde die
Vorratsdatenspeicherung durch eine offensichtlich überforderte
Politik, rasch und brav am 1. April 2012 per Gesetz eingeführt. Und
das ist kein Aprilscherz! Die Provider in Felix Austria machen jedoch
gute Miene zum bösen Spiel und lassen sich für die
Vorratsdatenspeicherung von den Steuerzahlern bezahlen.

Johann Ehm: "Diese Form der kostspieligen Bespitzelung und
Überwachung muss sofort enden."

DanubeIT hilft die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen

Wer muss keine Daten speichern? Unternehmen die nicht unter die
Bestimmungen des § 34 KommAustria-Gesetz fallen, das sind alle
"kleinen" Internetprovider, aber auch alle Unternehmen, die ihren
eigenen e-Mailserver betreiben oder ein privates Telefonnetz
betreiben.

Ein Sonderfall sind Cloud-Anbieter. Erbringen sie
Cloud-Computing-Dienste als Telekom-Anbieter, dann müssen sie
Aufzeichnungen führen (z. B. die A1 mit der Austria-Cloud), sind sie
nur IT-Dienstleister im Sinne der Gewerbeordnung, dann sind sie nicht
auskunftspflichtig.

Cloud-Anbieter als IT-Dienstleister DÜRFEN keine
Verbindungsdaten speichern

Ehm: "DanubeIT schützt ihre Kunden vor der
Vorratsdatenspeicherung, wir helfen Ihnen, diese legal zu umgehen.
Schon jetzt! Denn wir dürfen gar keine Verbindungsdaten speichern,
wir müssen sie per Gesetz sogar so rasch als möglich löschen!"

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Pedro Cruz
Villalón, kommt in einem Mitte Dezember veröffentlichten Gutachten zu
dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der
EU-Grundrechte-Charta unvereinbar sei. Er kritisierte vor allem die
zu lange Speicherdauer von bis zu zwei Jahren (Österreich: 6 Monate)
sowie die unzureichende Kontrolle des Datenschutzes. Das Gutachten
ist zwar kein Urteil - es ist aber eine Empfehlung an den EuGH, der
im Laufe des Jahres eine endgültige Entscheidung treffen soll. Das
ist leider keine generelle Absage an die Vorratsdatenspeicherung,
jedoch ein wichtiger Teilerfolg für die Grundrechte in Europa.

Ehm: "Die Vorratsdatenspeicherung gehört sofort weg. Die Politik
soll und darf nicht warten und soll auf der Stelle im Sinne der
Bürger und der Wirtschaft handeln. Kriminalitätsbekämpfung darf nicht
im Generalverdacht der gesamten Bevölkerung eines Landes enden!"

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