• 12.02.2014, 08:18:08
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  • OTS0008 OTW0008

Glücksspielgesetz: Mit der geplanten Novellierung werden keine Probleme gelöst!

Wien (OTS) - Wie trotzige kleine Kinder versuchen einzelne Fachbeamte
und ihre Komplizen so zu tun, als ob Österreich nicht seit 1995
Mitglied der Europäischen Union mit entsprechenden Konsequenzen sei!

Der Verfassungsgerichtshof hat längst ausgesprochen, dass der
Vorrang des Unionsrechtes ausnahmslos von allen Behörden bereits in
der 1. Instanz zu beachten ist. Daraus folgt zwingend, dass die dem
Unionsrecht entgegenstehenden innerstaatlichen Vorschriften vom Recht
der europäischen Union verdrängt werden - also schlicht und einfach
unangewendet zu lassen sind!

Die unliebsame Realität korrekter, rechtskräftiger und
höchstgerichtlicher Entscheidungen, gemäß dem absoluten Vorrang des
Unionsrechts, missfällt diesen Leuten. Rechtsstaatlich höchst
bedenklich, mit verdächtigen Bestreben, versucht dieser begrenzte
Personenkreis schon wieder, die sie störenden Entscheidungen
österreichischer Höchstgerichte, zum Vorteil ganz weniger privater
Firmen, unwirksam zu machen.

Als Tarnung für diese Machenschaften und vor allem der
finanziellen Interessen, wird der Spielerschutz missbraucht.

Wie den Erläuterung zum Entwurf der Novelle des GSpG im RIS vom
30.01.2014 zu entnehmen ist, wird darin behauptet "Die Haftungen der
Spielbankleitung richtet sich nunmehr nach dem allgemeinen
Schadenersatzrecht"! Genau das aber ist im Entwurf, z.B. zum Vorteil
der privaten Firma Casinos Austria AG, gerade nicht der Fall, denn
sonst hätte es nicht jener verklausulierten Formulierung, wie sie
vorgeschlagen wird, bedurft! Eine neuerliche Mogelpackung, die nur
den Leuten Sand in die Augen streuen soll.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SAW

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