• 11.02.2014, 14:09:28
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  • OTS0163 OTW0163

Stöger, Rupprechter, Kurz: Österreich bleibt gentechnikfrei!

EU-Kommission aufgefordert, nicht gegen Mehrheit der Mitgliedsstaaten Genmais zuzulassen; Österreich würde Genmais sonst nationalstaatlich verbieten

Utl.: EU-Kommission aufgefordert, nicht gegen Mehrheit der
Mitgliedsstaaten Genmais zuzulassen; Österreich würde Genmais
sonst nationalstaatlich verbieten =

Wien (OTS) - "19 EU-Mitgliedsstaaten, somit eine eindeutige Mehrheit,
sprechen sich gegen die Zulassung von Genmais aus. Sollte die
EU-Kommission den Problem-Mais trotzdem zulassen, werden wir auf
nationaler Ebene handeln und ein Anbauverbot für diesen
gen-manipulierten Mais verhängen", bekräftigte Gesundheitsminister
Alois Stöger die österreichische Position zum Zulassungsantrag des
genetisch veränderten Maisprodukts "1507" von Pioneer. Bundesminister
Andrä Rupprechter betonte: "Der Erhalt eines gentechikfreien Anbaus
in Österreich ist auch weiterhin unser erklärtes, vorrangiges Ziel.
Die österreichische Landwirtschaft und auch die KonsumentInnen sehen
in den derzeitigen Anwendungen der Gentechnik keinen Nutzen und keine
Vorteile. Österreich setzt sich auf EU-Ebene für ein
Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten für einen gentechnikfreien
Anbau ein. 22 Staaten unterstützen diesen Vorschlag bereits und wir
werden weiter dafür kämpfen."

Aufgrund der vom EuGH verlangten kurz gesetzten Frist für den Rat,
wurde das Thema vom Rat der Landwirtschaftsminister auf die Agenda
des Rates für Allgemeine Angelegenheiten der Außenminister gesetzt.
Heute vertritt dort Außenminister Sebastian Kurz in Absprache mit dem
zuständigen Gesundheitsminister Stöger die Position Österreichs.
Stöger: "Im Sinne der Futter- und Lebensmittelsicherheit trete ich
entschieden gegen dieses Maisprodukt auf." Österreich hat sich
bereits in der Vergangenheit auf EU-Ebene für ein diesbezügliches
Verbot von genetisch veränderten Organismen eingesetzt.

Im Vorfeld des Votums haben sich die Mitgliedsstaaten bereits zu
ihrem Abstimmungsverhalten bekannt. Es gibt somit weder eine
qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassung des umstrittenen
Produkts. Der Antrag wird somit an die Kommission zurückgeführt, die
im Folgenden über diesen entscheiden kann.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BMG

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