• 30.01.2014, 18:15:31
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WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Reformbedürftige Untreue - von Oliver Jaindl

Es bedarf eines Unternehmensstrafgerichts mit Beisitzern aus der Branche

Utl.: Es bedarf eines Unternehmensstrafgerichts mit Beisitzern aus
der Branche =

Wien (OTS) - Hinter den Kulissen wird derzeit immer lauter darüber
diskutiert, ob der Untreue-Paragraf reformbedürftig ist. Untreu
handelt, wer wissentlich (das ist der Knackpunkt) Befugnisse
missbraucht, um einem anderen einen Vermögensnachteil zuzufügen. Aus
dem Juristendeutsch übersetzt bedeutet das, dass ein Manager, der
Vorschriften etwa einer Satzung oder eines Compliance-Codes
missachtet und dadurch das Unternehmen schädigt, ins Gefängnis
wandern kann.

Der Tatbestand ist die zentrale Strafnorm, die hinter dem unscharfen
Begriff "Wirtschaftskriminalität" steht. Nicht zuletzt deswegen
lauteten die meisten Anklagen - ob im Fall Telekom oder Immofinanz -
auf Untreue. Und es könnte sein, dass die Diskussion um eine
"Reformierung" des Tatbestandes in einigen Wochen richtig losgeht,
falls Sundt & Co. im Schillerplatz-Fall freigesprochen werden.

Doch wie sollte ein neuer Untreue-Paragraf aussehen? Aus
Unternehmersicht ist zu sagen, dass es wohl für viele unverständlich
wäre, wenn auch riskante Geschäfte oder Misserfolg durch ein sich
verdichtendes Rechtsempfinden in der Legistik zu Strafen führten. Es
kann auch nicht sein, dass pro futuro jede noch so kleine
Entscheidung erst von Anwalt oder Rechtsabteilung abgesegnet werden
muss.

Dennoch ist klar, dass Malversationen am Rücken von Gesellschaftern,
Anlegern oder der Allgemeinheit (im Konkursfall) sanktioniert werden
müssen. Doch kann man das, worum es hier geht, wirklich formalistisch
am "wissentlichen Befugnismissbrauch" festmachen? Ein Manager kann
viel Schaden anrichten, ohne Befugnisse zu missbrauchen. Daher: Der
Gesetzgeber sollte Verhalten sanktionieren, das dem Handeln eines
sorgfältigen Geschäftsmannes wirklich grob entgegensteht. Er soll
auch bedenken, dass sich Untreue im Vorhof des Betrugs abspielt bzw.
es oft um den "geschickten" Griff in die Kassenlade geht. Und all
diese Aspekte einer neuen Strafnorm, die dann gar nicht mehr
"Untreue" heißen muss, sollen vor einem Unternehmensstrafgericht mit
Richter-Beisitzern aus der Branche erörtert werden.

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