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OLG - Wien sieht erneut Rechtsbruch der Staatsanwaltschaft Wien zu Lasten Meinl Bank

Wien (OTS) - - Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Insgesamt 27 letztinstzanzlich festgestellte Rechtsbrüche gegen unser Institut beweisen fortgesetzte missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern durch StA -Wien"

- "Statt über Weisungsrechte zu diskutieren sollten verantwortliche Beamte zur Rechenschaft gezogen werden und für die Verschleuderung von Steuergeldern geradestehen"

- Versachlichung der Debatte müsste zu Einstellung des aus dem Ruder gelaufenen Verfahrens führen

Im so genannten MEL - Verfahren, das seit knapp sieben Jahren von der StA-Wien ohne jedes Ergebnis geführt wird, wurde nun ein weiterer Rechtsbruch der Behörde gegen Meinl Bank und Organe bekannt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG-Wien) erkannte eine Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung in der Bank im November 2013. Vertreter der StA -Wien hatten damals unrechtmäßig Dokumente beschlagnahmt. Dagegen hatte Bank Vorstand Peter Weinzierl Einspruch erhoben, dem Folge gleistet wurde. Damit beläuft sich die Anzahl der rechtskräftig festgestellten staatsanwaltlichen Rechtsbrüche gegen Meinl Bank und Organe auf mittlerweile 27.

Rechtsbrüche gegen Meinl Bank ohne Konsequenzen für verantwortlichen Staatsanwalt

Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Die hohe Zahl der Rechtsbrüche gegen unser Institut zeigt wie sehr das MEL-Verfahren aus dem Ruder gelaufen ist. Kritisch wird angemerkt, dass: "Die Rechtsverletzungen gegen die Bank zu keinerlei Konsequenzen für die dafür verantwortlichen Behördenvertreter führen. Dies spricht gegen jedes natürliche Rechtsbewusstsein: Wenn ein Bürger Gesetze überschreitet wird er selbstverständlich zur Verantwortung gezogen, wenn ein Staatsanwalt in 27 Fällen das Gesetz bricht gibt es keine Konsequenzen. Das ist nicht nachvollziehbar und schlichtweg untragbar."

Unzureichender Rechtschutz

Weinzierl wies auf das hier zutage tretende Problem des unzureichenden Rechtschutzes durch die Strafprozessordnung hin. Denn dienstaufsichtsrechtlich gebe es überhaupt keine Konsequenzen. Offenbar werden die verantwortlichen Personen von ihren Vorgesetzten voll gedeckt. "Während ein gut funktionierendes Unternehmen wie die Meinl Bank geschädigt wird, versagt das rechtsstaatlich wichtige checks and balance System innerhalb der Behörden", so Weinzierl. Derzeit sei es so, dass man sich die Entscheidungen in den gewonnen Verfahren wegen Rechtsverletzung durch die StA an die Wand kleben kann, unterstrich der Bank Vorstand den aus seiner Sicht dringenden Handlungsbedarf.

Verschleuderung von Steuergeldern

Die hohe Anzahl von staatsanwaltlichen Rechtsverletzungen sei ein weiterer Beweis, für die missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern durch Behörden, sagte der Bank Vorstand. "Statt über Weisungsrechte zu diskutieren sollten die verantwortlichen Beamten zur Rechenschaft gezogen werden und für ihre Vergehen geradestehen", so Weinzierl. "Wissentlicher Befugnismissbrauch bei Verfügung über Steuergelder -etwa die Bestellung von befangenen Sachverständigen oder die Durchführung von rechtswidrigen Hausdurchsuchungen - darf nicht einfach ignoriert werden. Die ihre Befugnisse missbrauchenden Staatsanwälte sollten auch die Kosten für ihre Aktionen tragen". Der Untreuetatbestand sollte also konsequenterweise nicht nur in der Privatwirtschaft sondern auch im Bereich des öffentlichen Dienstes angewendet werden.

Laufende Debatte zu Untreue...

Dies berühre auch die aktuell laufende Debatte über eine allfällige Neudefinition des Untreuetatbestands in Wirtschaftsverfahren. Hier würde sich eine sehr fragwürdige ex post Betrachtung der Staatsanwälte auf Wirtschaftscausen durchsetzen, die mit den realen Bedingungen ökonomischen Handelns wenig zu tun hätten. Gleichzeitig würden die Staatsanwälte bei eigenen Rechtsbrüchen ganz andere Regeln anwenden. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen. Dies sei jedenfalls ein Thema, das bei einer allfälligen Reform der Strafgesetzordnung zu berücksichtigen wäre, so der Bank Vorstand.

Hintergrundinformationen:

Durch unabhängige Gerichte festgestellte Rechtsbrüche der StA - Wien

Unabhängige Gerichte haben mittlerweile rechtskräftig in 27 Fällen Rechtsbrüche der ermittelnden Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit MEL-Verfahren festgestellt:

- Das OLG Wien monierte zwei Rechtsverletzungen gegen die Meinl Bank im Zusammenhang mit Gutachterbestellungen, wobei neben der Befangenheit eines Sachverständigen ein massiver Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot festgestellt wurde.

- Ebenfalls vom OLG Wien wurde eine Rechtsverletzung der StA-Wien im Zusammenhang mit deren (vergeblich; Anm.) versuchter Beschlagnahme von Liegenschaften Julius Meinls festgestellt.

- Der Slowakische Verfassungsgerichtshof verurteilte eine von der StA-Wien initiierte Hausdurchsuchung in Bratislava als verfassungswidrig.

- Vom OLG Wien wurde des Weiteren die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtswidrig festgestellt.

- Drei Rechtsverletzungen gegen Organe der Meinl Bank stellte das OLG Wien im Zusammenhang mit unrechtmäßigen elektronischen Überwachungen des Instituts fest, die für das OLG Wien "grotesk" anmuteten.

- Gleich vier Rechtsverletzungen wurden vom Landesgericht für Strafsachen Wien im Zusammenhang mit der Observation von Organen der Meinl Bank festgestellt.

- Das Landesgericht für Strafsachen Wien stellte sechs Rechtsverletzungen durch die StA-Wien im Zusammenhang mit unrechtmäßig verwehrter Akteneinsicht in mindestens 77 Dokumente fest.

- Das OLG Wien erkannte zwei Rechtsverletzungen durch die StA-Wien im Zusammenhang mit Einvernahmen von Organen der ehemaligen MEL.

- Wiederum das OLG Wien sah in der Anordnung der StA-Wien vom November 2012 auf Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte das Gesetz verletzt.

- Und die Sicherstellung von mehreren Dokumenten im November 2012 wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien als rechtswidrig gerügt.

- Das OLG Wien verurteilte im November 2013 die im September 2012 durchgeführte zwangsweise Einvernahme von Julius Meinl und Peter Weinzierl als Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit.

- Das OLG Wien hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 die Rechtsmeinung der Meinl Bank bestätigt, wonach die im Zuge der Hausdurchsuchung im November 2012 erhobenen Widersprüche zwingend zu einer Versiegelung und gerichtlichen Sichtung der sichergestellten Unterlagen führen müssen.

- Erneut erkannte das OLG Wien am 16. Dezember 2013 eine Rechtsverletzung der Staatsanwaltschaft Wien zu Lasten der Meinl Bank in Zusammenhang mit der Hausdursuchung im November 2012.

Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank

Folgende für den MEL-Diskurs relevanten Institutionen vertreten die Rechtsposition der Meinl Bank:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen Management gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl oder der Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen mit Airports International und Power International zum Großteil beigelegt.

- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellten Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL-Diskurs aufgehoben.

- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.

- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey (Jersey Financial Services Commission; Anm.) stellte fest, dass die MEL Zertifikatsrückkäufe -Auslöser für die öffentliche Diskussion um die Meinl Bank -rechtskonform waren und stellte 2012 die Untersuchungen endgültig ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine strafrechtlich relevanten Vorgänge.

- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste."

Meinl Bank AG

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit EUR 57,8 Mio mehr als doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.

Rückfragen & Kontakt:

Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com

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