• 30.01.2014, 08:19:10
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OLG - Wien sieht erneut Rechtsbruch der Staatsanwaltschaft Wien zu Lasten Meinl Bank

Wien (OTS) -

- Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Insgesamt 27 letztinstzanzlich
festgestellte Rechtsbrüche gegen unser Institut beweisen fortgesetzte
missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern durch StA -Wien"

- "Statt über Weisungsrechte zu diskutieren sollten verantwortliche
Beamte zur Rechenschaft gezogen werden und für die Verschleuderung
von Steuergeldern geradestehen"

- Versachlichung der Debatte müsste zu Einstellung des aus dem Ruder
gelaufenen Verfahrens führen

Im so genannten MEL - Verfahren, das seit knapp sieben Jahren von
der StA-Wien ohne jedes Ergebnis geführt wird, wurde nun ein weiterer
Rechtsbruch der Behörde gegen Meinl Bank und Organe bekannt. Das
Oberlandesgericht Wien (OLG-Wien) erkannte eine Rechtsverletzung im
Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung in der Bank im November 2013.
Vertreter der StA -Wien hatten damals unrechtmäßig Dokumente
beschlagnahmt. Dagegen hatte Bank Vorstand Peter Weinzierl Einspruch
erhoben, dem Folge gleistet wurde. Damit beläuft sich die Anzahl der
rechtskräftig festgestellten staatsanwaltlichen Rechtsbrüche gegen
Meinl Bank und Organe auf mittlerweile 27.

Rechtsbrüche gegen Meinl Bank ohne Konsequenzen für
verantwortlichen Staatsanwalt

Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Die hohe Zahl der
Rechtsbrüche gegen unser Institut zeigt wie sehr das MEL-Verfahren
aus dem Ruder gelaufen ist. Kritisch wird angemerkt, dass: "Die
Rechtsverletzungen gegen die Bank zu keinerlei Konsequenzen für die
dafür verantwortlichen Behördenvertreter führen. Dies spricht gegen
jedes natürliche Rechtsbewusstsein: Wenn ein Bürger Gesetze
überschreitet wird er selbstverständlich zur Verantwortung gezogen,
wenn ein Staatsanwalt in 27 Fällen das Gesetz bricht gibt es keine
Konsequenzen. Das ist nicht nachvollziehbar und schlichtweg
untragbar."

Unzureichender Rechtschutz

Weinzierl wies auf das hier zutage tretende Problem des
unzureichenden Rechtschutzes durch die Strafprozessordnung hin. Denn
dienstaufsichtsrechtlich gebe es überhaupt keine Konsequenzen.
Offenbar werden die verantwortlichen Personen von ihren Vorgesetzten
voll gedeckt. "Während ein gut funktionierendes Unternehmen wie die
Meinl Bank geschädigt wird, versagt das rechtsstaatlich wichtige
checks and balance System innerhalb der Behörden", so Weinzierl.
Derzeit sei es so, dass man sich die Entscheidungen in den gewonnen
Verfahren wegen Rechtsverletzung durch die StA an die Wand kleben
kann, unterstrich der Bank Vorstand den aus seiner Sicht dringenden
Handlungsbedarf.

Verschleuderung von Steuergeldern

Die hohe Anzahl von staatsanwaltlichen Rechtsverletzungen sei ein
weiterer Beweis, für die missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern
durch Behörden, sagte der Bank Vorstand. "Statt über Weisungsrechte
zu diskutieren sollten die verantwortlichen Beamten zur Rechenschaft
gezogen werden und für ihre Vergehen geradestehen", so Weinzierl.
"Wissentlicher Befugnismissbrauch bei Verfügung über Steuergelder -
etwa die Bestellung von befangenen Sachverständigen oder die
Durchführung von rechtswidrigen Hausdurchsuchungen - darf nicht
einfach ignoriert werden. Die ihre Befugnisse missbrauchenden
Staatsanwälte sollten auch die Kosten für ihre Aktionen tragen". Der
Untreuetatbestand sollte also konsequenterweise nicht nur in der
Privatwirtschaft sondern auch im Bereich des öffentlichen Dienstes
angewendet werden.

Laufende Debatte zu Untreue...

Dies berühre auch die aktuell laufende Debatte über eine
allfällige Neudefinition des Untreuetatbestands in
Wirtschaftsverfahren. Hier würde sich eine sehr fragwürdige ex post
Betrachtung der Staatsanwälte auf Wirtschaftscausen durchsetzen, die
mit den realen Bedingungen ökonomischen Handelns wenig zu tun hätten.
Gleichzeitig würden die Staatsanwälte bei eigenen Rechtsbrüchen ganz
andere Regeln anwenden. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen. Dies
sei jedenfalls ein Thema, das bei einer allfälligen Reform der
Strafgesetzordnung zu berücksichtigen wäre, so der Bank Vorstand.

Hintergrundinformationen:

Durch unabhängige Gerichte festgestellte Rechtsbrüche der StA
- Wien

Unabhängige Gerichte haben mittlerweile rechtskräftig in 27 Fällen
Rechtsbrüche der ermittelnden Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit
MEL-Verfahren festgestellt:

- Das OLG Wien monierte zwei Rechtsverletzungen gegen die Meinl Bank
im Zusammenhang mit Gutachterbestellungen, wobei neben der
Befangenheit eines Sachverständigen ein massiver Verstoß gegen das
Beschleunigungsgebot festgestellt wurde.

- Ebenfalls vom OLG Wien wurde eine Rechtsverletzung der StA-Wien im
Zusammenhang mit deren (vergeblich; Anm.) versuchter Beschlagnahme
von Liegenschaften Julius Meinls festgestellt.

- Der Slowakische Verfassungsgerichtshof verurteilte eine von der
StA-Wien initiierte Hausdurchsuchung in Bratislava als
verfassungswidrig.

- Vom OLG Wien wurde des Weiteren die Durchsuchung einer
Rechtsanwaltskanzlei als rechtswidrig festgestellt.

- Drei Rechtsverletzungen gegen Organe der Meinl Bank stellte das
OLG Wien im Zusammenhang mit unrechtmäßigen elektronischen
Überwachungen des Instituts fest, die für das OLG Wien "grotesk"
anmuteten.

- Gleich vier Rechtsverletzungen wurden vom Landesgericht für
Strafsachen Wien im Zusammenhang mit der Observation von Organen der
Meinl Bank festgestellt.

- Das Landesgericht für Strafsachen Wien stellte sechs
Rechtsverletzungen durch die StA-Wien im Zusammenhang mit
unrechtmäßig verwehrter Akteneinsicht in mindestens 77 Dokumente
fest.

- Das OLG Wien erkannte zwei Rechtsverletzungen durch die StA-Wien
im Zusammenhang mit Einvernahmen von Organen der ehemaligen MEL.

- Wiederum das OLG Wien sah in der Anordnung der StA-Wien vom
November 2012 auf Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte das
Gesetz verletzt.

- Und die Sicherstellung von mehreren Dokumenten im November 2012
wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien als rechtswidrig gerügt.

- Das OLG Wien verurteilte im November 2013 die im September 2012
durchgeführte zwangsweise Einvernahme von Julius Meinl und Peter
Weinzierl als Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit.

- Das OLG Wien hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 die
Rechtsmeinung der Meinl Bank bestätigt, wonach die im Zuge der
Hausdurchsuchung im November 2012 erhobenen Widersprüche zwingend zu
einer Versiegelung und gerichtlichen Sichtung der sichergestellten
Unterlagen führen müssen.

- Erneut erkannte das OLG Wien am 16. Dezember 2013 eine
Rechtsverletzung der Staatsanwaltschaft Wien zu Lasten der Meinl Bank
in Zusammenhang mit der Hausdursuchung im November 2012.

Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank

Folgende für den MEL-Diskurs relevanten Institutionen vertreten
die Rechtsposition der Meinl Bank:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl oder der
Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen mit
Airports International und Power International zum Großteil
beigelegt.

- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellten
Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL-Diskurs
aufgehoben.

- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof
die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in
Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.

- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey (Jersey Financial Services
Commission; Anm.) stellte fest, dass die MEL Zertifikatsrückkäufe -
Auslöser für die öffentliche Diskussion um die Meinl Bank -
rechtskonform waren und stellte 2012 die Untersuchungen endgültig
ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine strafrechtlich relevanten
Vorgänge.

- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig
und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste."

Meinl Bank AG

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und
institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl
Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene
Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf
einem starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts
sind mit EUR 57,8 Mio mehr als doppelt so hoch wie die gesetzlich
vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die
Zukunft gut positioniert.

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