• 29.01.2014, 15:47:49
  • /
  • OTS0231 OTW0231

Stadthallenbad: Korrekt erbrachte Leistungen werden auch bezahlt

Wien (OTS) - Die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft, die für
die Fertigstellung des Stadthallenbades verantwortlich zeichnet,
weist die in den Medien gemachten Vorwürfe, offene Rechnungen nicht
zu bezahlen, mit Nachdruck zurück. Alle Leistungen, die ordnungsgemäß
und korrekt erbracht wurden, werden auch bezahlt. Das gilt für alle
Firmen, die an der Sanierung des Stadthallenbades arbeiten - und das
sind insgesamt rund 25 Unternehmen.

Pfusch am Bau wird nicht bezahlt

Nicht bezahlt wird jedoch für Leistungen, die mangelhaft oder
überhaupt nicht erbracht wurden. Das handhabt auch jeder "Häuslbauer"
so, wenn er die bestellten Leistungen nicht ordnungsgemäß erhält. Das
Volumen jener Rechnungen, die nicht bezahlt wurden aufgrund
mangelhafter oder nicht erbrachter Leistungen, liegt bei rund 500.000
Euro und nicht bei der in den Medien genannten Summe von 14 Millionen
Euro. Dieser Betrag ist weder nachvollziehbar noch entspricht er den
Tatsachen.

Die Mängelerhebung erfolgte im Rahmen der Beweissicherung durch
gerichtlich beeidete Sachverständige. Es lag an den Firmen, diese
Mängel zu beheben. Wo das nicht der Fall war, ist jedoch auch klar,
dass die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft solche Rechnungen
für mangelhafte oder nicht durchgeführte Leistungen nicht bezahlen
darf, allein schon im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit
öffentlichen Mitteln.

Diese Fälle haben nun die Gerichte zu klären und die in der
gerichtlichen Beweissicherung festgestellten Mängel zu bewerten. Das
zeigt einmal mehr, dass vor diesem Hintergrund der lediglich für
wenige Wochen verhängte Baustopp sowie die eingeleitete
Beweissicherung der richtige Weg waren.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel