- 27.01.2014, 10:24:31
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Österreich gibt Sonderausweis für Journalisten in Kriegsgebieten heraus
Ausweis erfüllt Artikel 79 des Zusatzprotokolls zum Genfer Abkommen
Utl.: Ausweis erfüllt Artikel 79 des Zusatzprotokolls zum Genfer
Abkommen =
Wien (OTS/ÖJC) - Wie das vom Österreichischen Journalisten Club - ÖJC
herausgegebene Journalisten-Magazin [Statement] in seiner morgen,
Dienstag, erscheinenden Februar-Ausgabe berichtet, gibt die Republik
Österreich ab sofort einem amtlichen Ausweis für Journalistinnen und
Journalisten heraus, die aus Kriegs- und Krisengebieten berichten.
Damit erfüllt Österreich nach mehr als 64 Jahren endlich den Artikel
79 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949.
Das amtliche Dokument wird vom Verteidigungsministerium
herausgegeben, ersetzt aber keinen Presseausweis. Den befristeten,
international anerkannten Ausweis erhalten Journalistinnen und
Journalisten die in "Gebieten eines bewaffneten Konflikts gefährliche
berufliche Aufträge ausführen". Der Ausweis bestätigt den "Status des
Inhabers als Journalist" und als Zivilperson. Antragsberechtigt sind
die betroffenen Journalisten selbst, das Medium für das der
Journalist tätig ist, oder eine journalistische
Interessensvertretung, wie der ÖJC.
Der ÖJC bemühte sich viele Jahre, dass Österreich einen international
gültigen Ausweis zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in
Kriegsgebieten herausgibt. Nun hat die Bundesverwaltung einen Weg
gefunden, diese Forderung des ÖJC zu erfüllen. Mehr über diesen
Ausweis erfahren Sie im morgen erscheinenden [Statement].
(Service: Das Dokument bekommen Journalisten im Heerespersonalamt,
Straßgangerstraße 171, 8052 Graz-Wetzelsdorf)
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