- 25.01.2014, 17:47:23
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"Kleine Zeitung" Leitartikel "Geistige Vermummung" (Von Hubert Patterer)
Ausgabe vom 26.01.2014
Utl.: Ausgabe vom 26.01.2014 =
Graz (OTS/Vorausmeldung) - Wer unvoreingenommen die
Ausschreitungen bei den Demonstrationen gegen den "Akademikerball der
FPÖ" bilanziert, braucht für die Klärung der Schuldfrage kein langes,
relativierendes Geschwurbel: Die Gewalt ging nachweisbar von
militanten Gruppen der Anarcho-Szene sowie aus Deutschland zu
Safarizwecken angereisten Extremisten aus.
Sie waren nicht gekommen, um ihr Unbehagen an einem einschlägig
imprägnierten Fest der FPÖ zu äußern, sondern um ihre Aggression an
Exekutive und fremdem Eigentum auszuleben. Sie taten es vermummt, um
ihre Identität zu verschleiern. Die Motive sind bei Kriminellen, die
einen Überfall begehen, nicht anders.
Die gewalttätigen Gruppen bildeten eine Minderheit. Sie beherrschte
und überlagerte die Außenwirkung und die mediale Abbildung. Umso
wichtiger wäre es gewesen, im Vorfeld seitens der Initiatoren
klarzustellen, dass die Beimengung von Krawall und Radau unerwünscht
ist. Von einer solchen Distanzierung, die allein Anstand und Vernunft
geboten hätten, war weder vor den Exzessen noch danach etwas zu
vernehmen. Die Unterlassung diskreditiert das aufklärerische Anliegen
derer, die mit der Demonstration ein Zeichen setzen wollten und sich
nun des stillschweigenden Schulterschlusses mit Gewaltwilligen
bezichtigen lassen müssen.
Statt Abscheu und Abstand zu kommunizieren, erhob man benommen
Vorwürfe gegen die Polizei und tat so, als habe sie das Unheil
heraufbeschworen. Die Täterumkehr ist nur mit ideologischer
Verblendung erklärbar. Auch wenn das wuchtige Absperren und das
Aufgebot Zweifel an der Verhältnismäßigkeit anfangs berechtigt
erscheinen ließen: Der brachiale Furor der Gewalttätigen, von deren
Kommen man wusste, rechtfertigte im Nachhinein die Dimension des
Einsatzes wie auch die Wahl der Mittel.
Das Einschreiten vor der Akademie der bildenden Künste wird man einer
kritischen Revision unterziehen müssen. Ähnliches gilt für den Umgang
mit den Medien. Man kann und muss darüber reden, ob berechtigter
Schutz (immerhin wurde ein ORF-Wagen demoliert) oder Behinderung
vorlag, dennoch: Der Vergleich mit "Nordkorea", ausgesprochen vom
Obmann der Journalistengewerkschaft, ist unterirdisch.
Auch der Rechtswalzer-Fraktion kann man die Entgleisung der Nacht
nicht anlasten. Innerhalb von recht und Gesetz darf HC feiern, wie
und mit welchen Wangen er will. Für Grenzverstöße und Hygiene-Mängel
reichen Strafrecht und Wahlrecht. Gewalt darf nie eine Kategorie in
der Auseinandersetzung sein. Ist sie es, nützt sie dem gegenüber,
sonst niemandem. ****
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