• 24.01.2014, 18:06:07
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  • OTS0184 OTW0184

KTZ-Geschäftsführer Dietmar Wassermann nimmt zu OLG-Urteil Stellung:

Verhandlung am Oberlandesgericht Graz

Dietmar Wassermann zu OLG-Urteil.1

Utl.: Verhandlung am Oberlandesgericht Graz =

Klagenfurt (OTS) - Bei der Verhandlung am OLG Graz durfte ich
bezüglich des Auslieferungsantrages der Staatsanwaltschaft München
den größten Teil meiner Beweise nicht vorlegen. Der Vorsitzende Dr.
Lugger aus Klagenfurt meinte, die Vorlagen überfordern das Gericht.
Dabei war es lediglich der Inhalt von drei Seiten, den ich erläutern
wollte, um damit zu beweisen, dass der Vorwurf absolut absurd ist.
Zum einen eine aktuelle Bestätigung des Steuerberaters einer
involvierten Firma bezüglich der getätigten Umsatzsteuerzahlungen für
die Monate April bis August 2012 in Höhe von 773.726,61 Euro. Im
Gegenzug hatte die Firma VSR an das Finanzamt für denselben Zeitraum
Vorsteuer angemeldet. Dieser Betrag war sogar wesentlich geringer,
und zwar in der Höhe von 569.226,88 Euro. Diesen Betrag von
569.226,88 Euro müsste das Finanzamt an die Firma VSR ausbezahlen!
Um diese Auszahlung an die VSR trotz Weisung vom Finanzministerium
nicht durchführen zu müssen, wurde seitens der Steuerfahndung eine
grenzüberschreitende kriminelle Bande konstruiert! Den Richter beim
OLG Graz interessierten diese entkräftigenden Argumente und Beweise
nicht, stattdessen sprach er von unklaren Unterlagen (siehe
Faksimile). Wahr ist vielmehr, dass es sich um originale Unterlagen
des Aktes handelte, welche die Steuerfahndung erstellte und die dem
Richter selbst vorlagen!

Auszug aus der Rede von Richter Dr. Lugger:

"Also mein Herr Wassermann, das geht wirklich zu weit, damit
überfordern Sie alle. Weil, ich versteh schon Ihre Argumentation in
irgendeiner Weise. Sie sagen, der Schaden ist viel geringer und der
wäre zum Teil erst eingetreten, wenn ausgezahlt wurde usw. Aber in
Summe können wir jetzt nicht, das überfordert jeden. Ich meine, wir
wissen nicht, wer diese Unterlagen erstellt hat, ob das alles
Unterlagen sind, die dem deutschen Akt anliegen, oder ob es andere
gibt. Also das geht jetzt natürlich ins Uferlose. Sie können jetzt
schon abschließend Stellung nehmen. Aber ich bitte, das ein bissl zu
reduzieren und weniger mit Zahlen zu argumentieren."

Im Anhang die drei besagten Unterlagen.

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sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

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