• 22.01.2014, 11:54:09
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IMMOFINANZ Group wehrt sich gegen mangelnde Objektivität in Anlegerverfahren

Wien (OTS) - Die IMMOFINANZ Group sieht sich in einer Reihe von
Anlegerverfahren mit einer zunehmenden mangelnden Objektivität
seitens der urteilenden Richter konfrontiert und damit ihr Recht auf
ein faires Verfahren verletzt. Dagegen setzt sie sich nun in
unterschiedlicher Weise zur Wehr.

Zum einen wendet sich die IMMOFINANZ Group an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), nachdem sie in einem Verfahren
trotz offensichtlicher und durch einen Beschluss des Obersten
Gerichtshofes (OGH) bestätigter Befangenheit eines mitwirkenden
OGH-Richters keine Möglichkeit hatte, diesen Umstand innerstaatlich
weiter geltend zu machen. Zum anderen hat sie einen
Befangenheitsantrag gegen einen Richter am Handelsgericht Wien wegen
nicht objektiver Prozessführung und vorgreifender Beweiswürdigung
eingebracht.

"Die IMMOFINANZ Group hat weit mehr als 70.000 österreichische
Privatanleger - so viele wie kein anderes Unternehmen in Österreich.
Diese große Aktionärsgruppe bedingt, dass IMMOFINANZ-Anleger in
sämtlichen Bevölkerungsschichten und Berufskreisen zu finden sind -
sie ist sozusagen ein Spiegelbild der Gesellschaft. Daher ist
anzunehmen, dass sich auch in der österreichischen Richterschaft bzw.
in deren Verwandten- und/oder Bekanntenkreis (ehemalige)
IMMOFINANZ-Aktionäre befinden, die während der Finanzkrise Verluste
mit Immobilienaktien erlitten haben. Für diese Richter gilt, dass sie
befangen sind. Eine höhere Sensibilität bei der Abwägung der Frage,
ob man als Richter in den die IMMOFINANZ Group betreffenden
Anlegerverfahren nicht doch als befangen gilt, ist unserer Ansicht
nach unbedingt erforderlich", sagt Eduard Zehetner, CEO der
IMMOFINANZ Group.

Darstellung im Detail:

Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die IMMOFINANZ Group sieht sich um ihr verfassungsgesetzlich
gewährleistetes Recht auf ein faires Verfahren beraubt, da ein
befangener Richter des OGH an einer Entscheidung mitgewirkt hat und
innerstaatlich keine Möglichkeit mehr offen steht, sich dagegen zur
Wehr zu setzen.

Zur Vorgeschichte: Der betreffende OGH-Richter hatte vor 2007 über
den AWD (nunmehr: Swiss Life Select) Aktien der IMMOFINANZ und der
IMMOEAST erworben und war damit persönlich vom Kursverfall der
Wertpapiere betroffen. Im Jahr 2009 trat er allfällige Ansprüche
gegen die IMMOFINANZ an einen Prozessfinanzierer ab. Aus diesem Grund
hat er deshalb in der Vergangenheit in Anlegerverfahren zum
Themenkomplex "IMMOFINANZ/IMMOEAST Aktienerwerb" mehrmals seine
Befangenheit angezeigt. Diese wurde auch vom OGH in mehreren
Entscheidungen bestätigt. Zu einem späteren Zeitpunkt beschloss der
Richter, diese möglichen Ansprüche nicht weiter zu verfolgen. Damit
meinte er, keine Notwendigkeit zu sehen, sich neuerlich als befangen
zu erklären und wirkte folglich im Vorjahr an einer Entscheidung mit,
in welcher der OGH eine Fehlberatung des externen Anlageberaters
(AWD) einer Bank (in dem Fall: Aviso Zeta AG; Anm.) zugerechnet hat.

Die IMMOFINANZ Group erfuhr von der Zusammensetzung des OGH-Senats
und der Mitwirkung des offensichtlich befangenen Richters erst mit
Zustellung des letztinstanzlichen Urteils und brachte daraufhin
umgehend eine Nichtigkeitsklage ein. Diese wurde vom OGH allerdings
aus formalen Gründen zurückgewiesen, da die geltende Gesetzeslage die
Befangenheit eines Richters nach Rechtskraft einer Entscheidung nicht
als Nichtigkeitsgrund zulassen will (im Gegensatz zur
Ausgeschlossenheit eines Richters). Die Zusammensetzung eines Senats
ist den Parteien im Allgemeinen vorab nicht bekannt. Das führt nicht
nur zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit, sondern auch (wie im
konkreten Fall) zu einer Verletzung des Rechts auf ein faires
Verfahren. "De facto steht hier das Vertrauen, das die Gerichte
gegenüber einer demokratischen Gesellschaft erwecken müssen, auf dem
Spiel", erklärt Zehetner.

"Wir wenden uns daher an den EGMR, um grundsätzlich aufzuzeigen,
dass hier kein faires Verfahren geführt wurde und um eine Diskussion
über diese Gesetzeslücke anzustoßen", so Zehetner weiter. "Eine
Neuaufrollung des gegenständlichen Verfahrens ist nicht mehr möglich.
Wir wollen allerdings zumindest die uns bis dato entstandenen Kosten
zurück erhalten."

Befangenheitsanträge gegen einen Richter am Handelsgericht Wien
Die IMMOFINANZ Group hat einen Richter als befangen abgelehnt, der am
Handelsgericht Wien für zahlreiche Anlegerverfahren zuständig ist.
Die entsprechenden Anträge wurden in den vergangenen Tagen
eingebracht.

"Der betreffende Richter hat bei gleichgelagerten Verfahren von
Anlegern gegen die IMMOFINANZ Group mehrfach Verhalten gesetzt und
Aussagen getätigt, die für massiven Zweifel an seiner Unbefangenheit
sorgen", sagt Eduard Zehetner. "So hat der Richter beispielsweise in
zwei Verfahren ein klagstattgebendes Urteil zu unseren Ungunsten
erlassen, obwohl in beiden Fällen die Beklagte und Kläger vereinbart
und gegenüber dem Richter kommuniziert hatten, dass es
voraussichtlich zu einem Vergleich kommen wird. Das Fass zum
Überlaufen brachten zuletzt mehrere Beschlüsse des Richters, in denen
er vor der Einvernahme von Parteien und Zeugen in der Ladung für eine
Verhandlung bereits mitteilte, dass in dieser das Verfahren
geschlossen werde", führt der IMMOFINANZ-CEO weiter aus. "Wir
befürchten daher, dass für eine Entscheidung dieses Richters andere
als rein sachliche Motive eine Rolle spielen könnten. Es handelt sich
dabei um einen offensichtlichen Fall vorweggenommener
Beweiswürdigung, die gegen die elementarsten Grundsätze der
österreichischen Zivilprozessordnung und das Recht der Parteien -
auch der beklagten Partei - auf ein faires Verfahren verstößt."
"Für uns ist aus genannten Gründen eine unparteiische
Entscheidungsfähigkeit dieses Richters nicht mehr gegeben, sodass wir
ihn als befangen ablehnen", so Zehetner abschließend. Vor dem
Handelsgericht Wien waren und sind viele hundert Anlegerverfahren
gegen die IMMOFINANZ Group anhängig. Für rund 80 davon ist der
betreffende Richter zuständig.

Anhang

Wann ist ein Richter befangen?

Nach Lehre und Rechtsprechung ist ein Richter dann als befangen
anzusehen, wenn Umstände vorliegen, die es nach objektiver Prüfung
und Beurteilung rechtfertigen, seine Unbefangenheit in Zweifel zu
ziehen.

Bei der Prüfung, ob Befangenheit vorliegt, ist im Interesse des
Ansehens der Justiz grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen;
schon der Anschein, ein Richter lasse sich bei der Entscheidung von
anderen als rein sachlichen Gesichtspunkten leiten, muss jedenfalls
vermieden werden.

Davon zu unterscheiden ist die Ausgeschlossenheit von der Ausübung
des Richteramtes (im Gesetz gibt es dafür abschließend aufgezählte
Gründe, z.B. wenn ein Richter selbst Partei in einem Verfahren ist
oder bestimmte Familienangehörige betroffen sind).

Über die IMMOFINANZ Group

Die IMMOFINANZ Group zählt zu den führenden börsennotierten
Immobilieninvestoren und -entwicklern in Europa und ist im Leitindex
ATX der Wiener Börse sowie an der Börse Warschau gelistet. Seit
seiner Gründung im Jahr 1990 hat das Unternehmen ein hochwertiges
Portfolio aufgebaut, mit derzeit mehr als 1.600 Immobilien und einem
Buchwert von rund EUR 10,1 Mrd. Als "Immobilienmaschine" konzentriert
sich das Unternehmen auf die Verzahnung seiner drei
Kerngeschäftsbereiche: die Entwicklung nachhaltiger,
maßgeschneiderter Topimmobilien in Premiumlagen, die professionelle
Bewirtschaftung der Objekte und zyklusoptimierte Verkäufe. Die
IMMOFINANZ Group fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente
Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen in acht regionalen
Kernmärkten: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Rumänien, Polen und Russland.

Weitere Information: http://www.immofinanz.com |
http://blog.immofinanz.com | http://properties.immofinanz.com

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