- 21.01.2014, 13:08:15
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AKOÖ kritisiert Gesetzesvorlage: Finanzminister will gekündigte Arbeitnehmer belasten
Linz (OTS) - Die Regierung hat die Abschaffung steuerlicher
Begünstigungen für sogenannte "Golden Handshakes" vereinbart - das
soll eine (zusätzliche) Maßnahme sein, um ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer in Beschäftigung zu halten. Im entsprechenden
Gesetzesentwurf hat aber der Finanzminister zusätzlich zwei
Grobheiten versteckt, die im Regierungsübereinkommen nicht vorgesehen
sind und die gekündigte Arbeitnehmer/-innen mit voller Wucht treffen
werden: Gestrichen werden nämlich auch die steuerlichen
Erleichterungen für Kündigungsentschädigungen und
Vergleichszahlungen. "Das ist ein Schlag ins Gesicht aller
Gekündigten", sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und kündigt
Widerstand an.
Bisher wurden freiwillige Abfertigungen ("Golden Handshake") bis
zu drei Monatsgehältern mit sechs Prozent besteuert. Nun wird eine
neue Grenze mit dem Dreifachen der Höchstbeitragsgrundlage
eingezogen. Betroffen sind also alle, deren Lohn oder Gehalt höher
als die Höchstbemessungsgrundlage war.
Im Zuge dieser Gesetzesänderung sollen auch die steuerlichen
Erleichterungen für Kündigungsentschädigungen und gerichtliche und
außergerichtliche Vergleichszahlungen wegfallen. Die derzeit
geltenden pauschalen Regelungen - ein Fünftel bleibt steuerfrei -
dienen der Vereinfachung der Lohnverrechnung, da steuerbegünstigte
oder steuerfreie Bezugsteile nicht herausgerechnet werden müssen.
Für die AK ist dieser Plan des Finanzministers unverständlich:
Denn eine Kündigungsentschädigung hat mit "Golden Handshakes"
überhaupt nichts zu tun, sondern ist ein Schadenersatzanspruch, der
Arbeitnehmern/-innen zusteht, die nicht ordnungsgemäß gekündigt
wurden. Der Schadenersatzanspruch gebührt in Höhe jenes Bezuges und
jener Sonderzahlungen, die der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin
erhalten hätte, hätte der Arbeitgeber den Kündigungstermin oder die
Kündigungsfrist ordnungsgemäß eingehalten.
Auch bei Vergleichszahlungen soll es für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu massiven Verschlechterungen kommen: Wird nach dem
Ende eines Arbeitsverhältnisses über berechtigte Ansprüche
gestritten, so sieht das Einkommensteuergesetz bis zu einer
Vergleichssumme von 7500 Euro derzeit einen begünstigten Steuersatz
von sechs Prozent vor, darüber hinaus ist ein Fünftel steuerfrei.
Diese Regelung soll ebenfalls gestrichen werden.
"Das alles ist für die Arbeiterkammer nicht akzeptabel, da es in
erster Linie Gekündigte trifft. Sie haben ihren Arbeitsplatz verloren
und dürfen nicht auch noch durch eine höhere Besteuerung zusätzlich
bestraft werden", so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
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