- 18.01.2014, 10:00:38
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Gerechte Entlohnung für Künstlerinnen und Künstler: OGH bestätigt die Vergütungspflicht auf multifunktionale Speichermedien
Wien (OTS) - Es ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung des
österreichischen Urheberrechts und ein mehr als positives Signal an
die österreichische Kreativwirtschaft: Wie heute bekannt wurde hat
der OGH im Verfahren Hewlett Packard GmbH gegen die austro mechana
bestätigt, dass die private Kopie urheberrechtlich geschützter Werke
auf Festplatten oder multifunktionale Speichermedien
vergütungspflichtig ist. Somit besteht kein Zweifel mehr an der von
Künstlerinnen und Künstlern jahrelang geforderten Pauschalvergütung
auf moderne Speichermedien. Gerhard Ruiss, Mitinitiator der
Initiative "Kunst hat Recht." freut sich: "Es handelt sich bei dem
Entscheid um eine rechtspolitische Grundsatzentscheidung, die
klarstellt, dass die Leerkassettenvergütung, die seit 1980 in der
analogen Welt unbestritten gilt, auch im digitalen Zeitalter Geltung
hat."
Durchschnittliche Nutzung entscheidend
Der OGH-Beschluss besagt weiters, dass eine
Durchschnittsbetrachtung bei der Verwendung von Speichermedien
zulässig sei. Wesentlich ist also eine Nutzung, in dem nicht nur ein
geringfügiger Schaden für die Rechteinhaber entsteht. Zahlreiche
Studien der letzten Jahre haben bestätigt, dass die Zahl der
Privatkopie nicht rückläufig ist, ganz im Gegenteil - es wird mehr
kopiert denn je. Noch immer ist eine durchschnittlich hohe Anzahl von
Werkopien auf Speichermedien zu finden, allerdings nicht mehr auf
Audio- oder Videokassetten, sondern eben auf externen Festplatten,
Tablets oder Smartphones. Die geforderte Pauschalvergütung auf
Speichermedien ist damit zulässig und verfassungskonform.
Gleichzeitig sorgt sie auch für die Rechtssicherheit für Konsumenten,
weiß Bildhauer und Maler Michael Kos: "Durch die Bestätigung des OGH,
dass die Privatkopie auch auf Geräten wie PCs und Handys zulässig
ist, befindet sich der Konsument in einer rechtssicheren Zone."
Schnelle Reaktion seitens Regierung erwartet
Die österreichischen Künstlerinnen und Künstler sehen den
Beschluss auch als wichtiges Signal an die neue Regierung, nun eine
schnelle Lösung zu finden. Denn die Vergütungspflicht für diese
multifunktionalen Speichermedien ist bisher gesetzlich nicht
eindeutig geregelt. Die österreichische Kreativwirtschaft zeigt sich
jedenfalls positiv: "Das ist ein großer Erfolg für die Kunst und für
eine gerechte Vergütung der Kunstschaffenden", so Schriftstellerin
Doron Rabinovici und auch Musiker Christof Straub ist überzeugt: "Das
Höchstgericht hat mit dieser Entscheidung der Entwicklung der
Digitaltechnik und den Änderungen der Nutzungsgewohnheiten Rechnung
getragen."
"Kunst hat Recht." Initiative für das Recht auf geistiges
Eigentum
In der Initiative "Kunst hat Recht." haben sich etwa 2.700
Musikschaffende, AutorInnen, Filmschaffende, bildende KünstlerInnen
und FotografInnen zusammengeschlossen, um auf den massiven
Einkommensverlust durch die Missachtung des Urheberrechts im Internet
aufmerksam zu machen.
Informationen:
Web: http://www.kunsthatrecht.at
Facebook: http://www.facebook.com/kunsthatrecht
Twitter: http://twitter.com/#!/KunsthatRecht
YouTube: http://www.youtube.com/user/kunsthatrecht
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