- 18.01.2014, 10:00:32
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OGH-Beschluss bestätigt: Multifunktionale Speichermedien vergütungspflichtig
Österreichische Verwertungsgesellschaften begrüßen den Entscheid und sehen darin einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung des österreichischen Urheberrechts
Utl.: Österreichische Verwertungsgesellschaften begrüßen den
Entscheid und sehen darin einen wichtigen Meilenstein in der
Weiterentwicklung des österreichischen Urheberrechts =
Wien (OTS) - Wie heute bekannt wurde hat der Oberste Gerichtshof im
Verfahren Hewlett Packard GmbH gegen austro mechana bestätigt, dass
bei der Kopie urheberrechtlich geschützter Werke auf multifunktionale
Speichermedien, wie Festplatten, Tablets oder PCs, eine Vergütung zur
Entschädigung der Urheberinnen und Urheber zu entrichten ist. "Die
Entscheidung des OGH ist ein wichtiger Meilenstein in der aktuellen
Urheberrechtsdebatte", so Dr. Gernot Graninger, Geschäftsführer der
austro mechana. "Damit ist die gerechte Entlohnung von Kreativen und
KünstlerInnen für Privatkopien in jeder Form in Österreich
gesichert." Dr. Sandra Csillag, Geschäftsführerin der literar-mechana
sieht den OGH-Beschluss zugleich auch als "Bestätigung eines
bewährten Systems, das ganz ohne Überwachung auskommt".
Maßstab: Schaden für die Rechteinhaber
Die Entscheidung besagt, dass multifunktionale Speichermedien
vergütungspflichtig sind, wenn durch die Kopien ein nicht nur
geringfügiger Schaden für die Rechteinhaber entsteht. Es geht also
nicht darum, zu welchen Anteilen ein Speichermedium für die
Privatkopie genutzt wird, sondern ob die Inhalte, die sich auf dem
Medium befinden, urheberrechtlich geschützte Werke sind. Feststeht
jedenfalls, dass die Privatkopie in Österreich nicht rückläufig ist,
ganz im Gegenteil - es wird mehr kopiert denn je, lediglich das
Speichermedium hat sich verändert. Die von den österreichischen
Verwertungsgesellschaften geforderte Pauschalvergütung auf
Speichermedien ist damit zulässig und verfassungskonform. Dr. Franz
Medwenitsch, Geschäftsführer der LSG - Wahrnehmung von
Leistungsschutzrechten GmbH sieht den OGH-Entscheid als "fair in der
Sache, gerecht gegenüber den KünstlerInnen und positiv für das
Urheberrecht". Was die Ausweitung der Leerkassettenvergütung angeht,
so schafft diese aber nicht nur Fairness für die österreichischen
Kunstschaffenden, sondern "sorgt auch für die Rechtssicherheit für
KonsumentInnen", so Medwenitsch weiter.
Gesetzliche Klarstellung ist logischer nächster Schritt
Waren es bisher Audio- und Videokassetten oder CD-Rs, so finden
sich urheberrechtlich geschützte Werke heute meist auf externen
Festplatten, Tablets oder Smartphones. Allerdings sind diese neuen
Medien rechtlich nicht ausdrücklich in die Vergütungspflicht
eingeschlossen. Die österreichischen Verwertungsgesellschaften
fordern daher bereits seit Jahren eine gesetzliche Klarstellung.
Der Handel, der sich dagegen bisher gewehrt hat, hebt die Vergütung
zum Teil vorsorglich bereits seit 2010 ein, leitet diese Einnahmen
jedoch nicht an die Verwertungsgesellschaften weiter. Für die
österreichischen Künstlerinnen und Künstler bedeutet das seit Jahren
rückläufige Einnahmen, die das Kulturland Österreich gefährden. Die
österreichischen Verwertungsgesellschaften hoffen nun, insbesondere
vor dem Hintergrund des aktuellen OGH-Entscheids, auf eine schnelle
Lösung.
Über die österreichischen Verwertungsgesellschaften
Die österreichischen Verwertungsgesellschaften austro mechana,
Bildrecht, Literar-Mechana, LSG, VAM, VDFS und VGR sorgen dafür, dass
Kreative und Kunstschaffende eine faire Vergütung für die Nutzung
ihrer Werke in Österreich erhalten. Insbesondere sind die
Verwertungsgesellschaften für die Einhebung der
Leerkassettenvergütung verantwortlich, die Kreative und
Kulturproduzenten für die in Österreich erlaubte Privatkopie
entschädigt.
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