• 06.01.2014, 10:30:32
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Zelina fordert Bilanzierungspflicht für Bund, Länder und Gemeinden

Bundesrat des Team Stronach schlägt die Einführung der doppelten Buchhaltung statt der alten Kameralistik vor

Zelina fordert Bilanzierungspflicht für Bund,
Länder und Gemeinden

Utl.: Bundesrat des Team Stronach schlägt die Einführung der
doppelten Buchhaltung statt der alten Kameralistik vor =

St. Pölten (OTS) - Für das Team Stronach ist der Wert "Transparenz"
von enormer Bedeutung für das Funktionieren der Staatsfinanzen. Der
vom Team Stronach für NÖ gestellte Bundesrat, Mag. Gerald Zelina,
empfiehlt daher völlige Transparenz der Staatsfinanzen auf Bundes,
Landes- und Gemeindeebene. Das kann, so Zelina, durch die Einführung
eines bundeseinheitlichen Haushaltsrechts und verpflichtender
Bilanzerstellungspflicht für sämtliche Gebietskörperschaften auf
Basis internationaler IFRS- Rechnungslegungsstandards (International
Financial Reporting Standards) erfolgen.

Zelina zieht bei seiner Empfehlung Parallelen zwischen privaten
Betrieben und staatlichen Strukturen: "Jeder Betrieb in Österreich
muss Bilanzen mit detaillierten Vermögens-, Schulden- und
Haftungsaufstellungen nach einheitlich definierten Regeln erstellen.
Jeder Betrieb in Österreich muss jede kleinste Ausgabe
nachvollziehbar darstellen und nachweisen, dass sämtliche Ausgaben
ausschließlich dem Firmenzweck dienen - nur Bund, Länder und
Gemeinden müssen das nicht, buchen völlig willkürlich und lassen sich
bei der Verwendung der Steuergelder der Bürger nicht in die Karten
schauen."

Deshalb fordert Zelina einen bundeseinheitlichen
Buchungskontenrahmen. Derzeit, so Zelina, buche jedes Bundesland wie
es will. In manchen Bundesländern wird Personalaufwand auf
Sachaufwandskonten verbucht, nennt Zelina eine solche
Uneinheitlichkeit, durch die ein Verwaltungskosteneffizienzvergleich
der Länder untereinander enorm erschwert wird.

Zelina schlägt die Einführung der transparenten doppelten Buchhaltung
statt der veralteten intransparenten Kameralistik vor. Eine moderne,
bundeseinheitliche Staatsverrechnung wäre, betont der Bundesrat,
jederzeit durch Verordnung des Finanzministers möglich. So ließen
sich Verlustverschleierung aus Fehlspekulationen, korrupten
Transaktionen und zweckentfremdeten Fördergeldverteilungen
verhindern.

Auch Haftungen und Schuldengesellschaften sind transparent zu
verbuchen

Zelina: "Auch sämtliche übernommenen Haftungen sind im Anhang der
Bilanzen wahrheitsgemäß offenzulegen und für sämtliche Risiken und
Eventualverbindlichkeiten sind Rückstellungen zu verbuchen! Ebenso
sind sämtliche ausgelagerten Beteiligungs- und
Schuldengesellschaften, für welche Haftungen übernommen wurden, in
den Bilanzen der Gebietskörperschaften offen zu legen. Sämtliche
Bilanzen der Gebietskörperschaften sind dann abschließend jährlich
durch unabhängige Wirtschaftsprüfer zu prüfen."

Diese Maßnahmen wären laut Zelina deswegen wichtig, weil der
Staatshaushalt nur dann saniert werden kann, wenn alle Zahlen am
Tisch liegen. "Nur wer die Wahrheit kennt, hat die Chance, gute und
richtige Entscheidungen zu treffen. Irreführenden Halbwahrheiten,
bewusste Fehlinformation und Falschheiten haben bei Budget- und
Staatsfinanzdarstellungen nichts verloren", so der Bundesrat des Team
Stronach für NÖ bei seinen Vorschlägen zu einer Reform eines
bundeseinheitliche Haushaltsrechts.

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