- 02.01.2014, 16:38:24
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Dietmar Wassermann: "Die Anschuldigungen sind haltlos!"
Unternehmer Dietmar Wassermann wehrt sich gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft München

Utl.: Unternehmer Dietmar Wassermann wehrt sich gegen die Vorwürfe
der Staatsanwaltschaft München =
Klagenfurt (OTS) - Sehr geehrte Damen und Herren!
Anbei nehme ich zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen Stellung.
Fakt ist: Es gibt einen Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft
München, gegen den von meinem Anwalt Ferdinand Lanker Beschwerde beim
OLG Graz eingelegt wurde. Im Vertrauen auf die österreichische Justiz
hoffe ich, dass der Beschwerde stattgegeben wird, weil die mir zur
Last gelegten Vorwürfe allesamt unrichtig sind.
Meine Hoffnung stützt sich vor allem auf ein Gutachten, das von der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt in Auftrag gegeben wurde und das sich
mit meinen Firmenkonstruktionen beschäftigte. Laut dem umfangreichen
Gutachten ist alles rechtens und nachvollziehbar. Daher stellte die
österreichische Staatsanwaltschaft im Jänner 2013 ein gegen mich
laufendes Verfahren wegen Geldwäsche ein. Beim Verfahren wegen des
Auslieferungsantrages wurden vom Landesgericht Klagenfurt weder das
Gutachten noch die Zeugenaussagen berücksichtigt, die meine Unschuld
untermauerten.
Außerdem muss man wissen, wie der Fall ins Rollen kam. Meine Firma
HMS hat Abo-Aufträge von einem Callcenter gekauft und an die
deutschen Firmen weiterverkauft. Diese vermittelten die Aufträge an
die deutsche Firma VSR. Die hat in Deutschland die
Vorsteuerrückerstattungsansprüche geltend gemacht. Die Steuerbehörde
wollte nicht zahlen, der Fall wurde bis in die letzte Instanz
ausjudiziert. Das Ergebnis: Der VSR wurde das Geld zugesprochen. Die
Steuerbehörde erhielt eine Weisung des Ministeriums, das Geld
auszuzahlen. Anstatt der Weisung nachzukommen, setzte sich die
Behörde mit der Steuerfahndung in Verbindung und erklärte am 19.
Feber 2013, dass es wünschenswert sei, vor dem Auszahlungstermin
Untersuchungsmaßnahmen durchzuführen, um die Auszahlung zu verhindern
(siehe beiliegenden Aktenvermerk der Staatsanwaltschaft). Aufgrund
der mir gewährten Akteneinsicht musste ich feststellen, dass der
angebliche Schaden 669.634 Euro betragen könnte und nicht, wie von
der Staatsanwaltschaft München suggeriert, rund 3,7 Millionen Euro.
Außerdem ist kein Schaden entstanden, weil vom Finanzamt kein Geld
ausbezahlt wurde. Dazu kommt, dass die einzige Firma, bei der ich in
diesem Zusammenhang Einblick nehmen konnte, die NTMS GmbH, bei der
mein Sohn Daniel Wassermann geschäftsführender Gesellschafter ist,
1,2 Millionen Euro ordnungsgemäß angemeldet und entrichtet hat und
keine Steuerschuld besteht. Auch diese Firma soll laut
Staatsanwaltschaft München eine Briefkasten- oder Scheinfirma sein.
Dabei existiert sie seit 2008 und hat vier Steuerprüfungen
überstanden. Deshalb wird mein Sohn in dieser Causa auch nicht mehr
als Beschuldigter geführt.
Auch die weiteren von der Staatsanwaltschaft München erhobenen
Vorwürfe sind falsch. Die HMS wurde nicht, wie fälschlich behauptet,
für die oben genannten Geschäfte gegründet, die von 2009 bis Ende
2013 liefen, sondern bereits 1996. Sie ist auch keine Briefkasten-
oder Scheinfirma, sondern hat in der Realität am Geschäftsleben
teilgenommen. Alle Umsätze wurden ordnungsgemäß verbucht und die
entsprechenden Erklärungen abgegeben. Die Firma hat weder in
Österreich noch in Deutschland Steuern hinterzogen. Weiters ist auch
falsch, dass ein Großteil der Firmen, mit denen ich in Deutschland
zusammengearbeitet habe, der Liquidation oder Insolvenz zugeführt
wurden. Von den elf Firmen musste eine Konkurs anmelden, und eine
wurde vor drei Jahren liquidiert. Alle anderen bestehen noch.
Die bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingegangenen
Sachverhaltsdarstellungen kommen ausschließlich von Hansjörg Berger,
dem Minderheitsgesellschafter der BB & Partner, und von zwei aus der
KTZ ausgeschiedenen Redakteuren.
Mein Fazit: Die deutsche Steuerbehörde macht es sich leicht - anstatt
Geld auszuzahlen, leitet sie ein Strafverfahren ein.
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