- 30.12.2013, 10:11:25
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BMASK: Erwin Buchinger als Behindertenanwalt wiederbestellt
Buchinger bei Hearing Erstgereihter - Ergebnis des Hearings Entscheidungsgrundlage für Bestellung
Utl.: Buchinger bei Hearing Erstgereihter - Ergebnis des Hearings
Entscheidungsgrundlage für Bestellung =
Wien (OTS/BMASK) - "Erwin Buchinger wird als Behindertenanwalt
wiederbestellt", teilte das Sozialministerium Montag in einer
Aussendung mit. Die Funktionsperiode des derzeitigen Anwaltes für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Erwin
Buchinger, endet mit 31.12.2013. Aus diesem Grund wurde eine
Ausschreibung dieser Funktion gemäß § 13b des
Bundesbehindertengesetzes vorgenommen. Gemäß § 13d Abs. 4 des
Bundesbehindertengesetzes war vor Bestellung des Behindertenanwaltes
durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
einerseits ein Hearing durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (ÖAR) mit den in die engere Wahl gezogenen
Bewerberinnen und Bewerbern durchzuführen, andererseits war der
Bundesbehindertenbeirat anzuhören. ****
Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation führte
am 09.12.2013 das Hearing durch, bei dem Buchinger als Erstgereihter
aus diesem Hearing hervorging. Die Auswahl der BeweberInnen für das
Hearing wurde von der ÖAR selbst vorgenommen. Das Ergebnis des
Hearings wurde in einem nächsten Schritt dem Bundesbehindertenbeirat
zur Kenntnis gebracht. Diesem wurde die Möglichkeit eröffnet, dem
Sozialministerium innerhalb einer Frist von 14 Tagen Äußerungen zu
übermitteln.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer legte die Ergebnisse des
Hearings der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
sowie der Anhörung des Bundesbehindertenbeirates seiner Entscheidung
zu Grunde, Erwin Buchinger für eine weitere vierjährige Periode ab 1.
Jänner 2014 zum Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen zu bestellen. (Schluss)
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