• 27.12.2013, 13:49:22
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Bei Zweifel an Behördenentscheidungen sind ab 1. Jänner unabhängige Gerichte zuständig

Das Bundesverwaltungsgericht ist startklar

Utl.: Das Bundesverwaltungsgericht ist startklar =

Wien (OTS) - "Das Bundesverwaltungsgericht ist nach 1 1/2 Jahren
Vorbereitungsarbeiten startklar. In wenigen Tagen tritt die größte
Verwaltungs-Strukturreform in der 2. Republik in Kraft. Der
Rechtsschutz in allen Verwaltungsangelegenheiten wird auf völlig neue
Grundlagen gestellt", sagte Harald Perl, Präsident des neuen
Bundesverwaltungsgerichts vor Journalistinnen und Journalisten. "Jede
Frau, jeder Mann und jedes Unternehmen, die in Zukunft an der
Richtigkeit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung zweifeln,
haben die Möglichkeit, ein unabhängiges Gericht anzurufen".

Es werde keine langen Instanzenzüge innerhalb der Verwaltung mehr
geben und es würden an die 30 Sonderbehörden auf Bundesebene
abgeschafft werden. Mit der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde in
der Hand könne sich jeder Bürger, jede Bürgerin an ein
Verwaltungsgericht wenden, in denen unabhängige und weisungsfreie
Richterinnen und Richter diese Entscheidung nochmals überprüfen.

Auf das Bundesverwaltungsgericht würden pro Jahr geschätzte 36.000
bis 40.000 Verfahren zukommen. Das Aufgabenspektrum sei sehr
vielschichtig. "Die Richterinnen und Richter werden darüber zu
entscheiden haben, ob ein Bankmanager zu Recht abberufen wurde oder
nicht, ob Studienbeihilfe korrekt berechnet wurde, ob
landwirtschaftliche Prämien zu Recht auszubezahlen sind, ob der Grad
einer Behinderung korrekt beurteilt wurde oder nicht. Auch Fragen wie
etwa, ob jemand zu Recht Arbeitslosengeld bekommt oder nicht, ob der
Datenschutz verletzt wurde oder jemandem in Österreich
Flüchtlingsschutz gewährt wird, sind zu klären", erläuterte Harald
Perl. Dabei würden 50 Prozent aller Verfahren im Asyl- und
Fremdenrecht zu judizieren sein. Weitere 30 Prozent der Verfahren
seien im Bereich Soziales zu erwarten.

"Das Bundesverwaltungsgericht ist bereits vor dem Start ein
Erfolg, weil es gelungen ist, diese Rechtsschutz-Reform
ausschließlich mit Ressourcen des öffentlichen Dienstes zu
entwickeln, zu planen und umzusetzen", sagte Perl. Die Fachexpertise,
das Engagement, die Leistungsbereitschaft und der Innovationsgeist
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sei sehr
beeindruckend gewesen.

Insgesamt wird das Bundesverwaltungsgericht mit etwa 450
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 169 Richterinnen und
Richtern, und zusätzlich 850 fachkundigen Laienrichterinnen und
Laienrichtern am Hauptstandort Wien und mit den Außenstellen Linz,
Innsbruck und Graz, eines der größten Gerichte Österreichs sein.

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsgericht sind unter
www.bvwg.gv.at abrufbar.

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