• 27.12.2013, 08:51:17
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Vorsicht bei Pauschallohn-Vereinbarungen - AK setzte Nachzahlung für unterbezahlte Handelsangestellte durch

Linz (OTS) - Immer wieder versuchen Arbeitgeber/-innen durch
Pauschallohn-Vereinbarungen Mitarbeiter/-innen um die Bezahlung
geleisteter Über- und Mehrstunden zu prellen. "Wenn das laut
Kollektivvertrag zustehende Entgelt für die geleistete Mehrarbeit
höher ist als die vereinbarte Pauschale, muss die Differenz trotzdem
ausbezahlt werden", stellt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer klar und
empfiehlt, solche Arbeitsverträge vor Unterzeichnung unbedingt von
der AK prüfen zu lassen.

In einem konkreten Fall setzte die AK eine Nachzahlung von 233
Euro für eine Linzer Handelsangestellte durch.

Die Frau war drei Monate lang als Shopmanagerin beschäftigt. Neben
dem fixen Gehalt wurden ihr auch Verkaufsprovisionen zugesichert. In
ihrem Arbeitsvertrag stand allerdings, dass dadurch sämtliche Mehr-
und Überstunden abgegolten seien.

Tatsächlich arbeitete die Frau aber so viel, dass das Entgelt
durch diese Regelung unter die kollektivvertragliche
Mindestentlohnung gefallen wäre. Das ist rechtlich nicht zulässig.
Erst als die Rechtsexperten/-innen der AK Linz beim Arbeitgeber
intervenierten, bekam die Frau die Differenz von 233 Euro
nachbezahlt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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