• 23.12.2013, 12:37:56
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Bundesminister Rupprechter beauftragt Alm-Taskforce

Stufenplan soll Rechtssicherheit für betroffene Almbauern bringen

Utl.: Stufenplan soll Rechtssicherheit für betroffene Almbauern
bringen =

Wien (OTS) - Nach Abschluss der Arbeiten der SOKO Alm unter
Vorsitz des ehemaligen EU-Kommissars Franz Fischler geht
Bundesminister Andrä Rupprechter nun in die Offensive. Am Montag lud
er Vertreter der Länder und der Landwirtschaftskammern zu einem
Almgipfel: "Jetzt ist die Zeit zum Handeln, um das Almenproblem
endgültig zu lösen." Rupprechter bedankte sich ausdrücklich bei Franz
Fischler für die Expertise, die eine wichtige Grundlage darstellt, um
den betroffenen Bauern zu helfen.
Beim Gipfel wurde von Bundesminister Rupprechter eine Taskforce
eingesetzt. Aufbauend auf den Empfehlungen der SOKO Alm soll die
Taskforce eine klare Vorgangsweise festlegen, wie mit noch offenen
Fällen umgegangen wird. Weiteres Ziel der Taskforce ist die
Almabwicklung im Übergangsjahr 2014, die den Bauern größtmögliche
Rechtssicherheit bietet. Damit soll künftig verhindert werden, dass
aufgrund von Vor-Ort-Kontrollen Flächenanpassungen erfolgen müssen.
Die Gefahr von Rückforderungen und Sanktionen soll mit dem
angepassten Verfahren in Zukunft deutlich verringert werden.
Die Taskforce ist auch mit der Erarbeitung eines neuen und
praxisgerechteren Systems beauftragt, das ab 2015 gelten soll.
Rupprechter: "Bis die Almen ausgeapert sind wird das Problem gelöst
sein. Ich weiß, dass es eine große Erwartungshaltung gibt. Ich werde
mich um eine gute Lösung bemühen, es soll niemand unschuldig zum
Handkuss kommen, ich werde aber keine Generalabsolution erteilen
können."
Die Taskforce soll Mitte Jänner zu arbeiten beginnen und wird aus
hochrangigen Experten unter Beteiligung aller relevanten
Institutionen bestehen. Bis Ende Jänner sollen erste Ergebnisse
vorliegen.

Für 90% der Betriebe besteht durch die bisher gesetzten Schritte
wie z.B. die Erweiterung der INVEKOS-GIS Verordnung oder das
geänderte Berufungsverfahren bereits jetzt Rechtssicherheit. Der
Auszahlungstermin Dezember hat gezeigt, dass Rückforderungen und
Sanktionen weniger als 2% der Förderempfänger betreffen. Die
durchschnittliche Sanktion beträgt weniger als 250 Euro.

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